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E-Scooter in Hamburg

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Seit 2019 sind E-Scooter auf deutschen Straßen zugelassen. Hier gibt es Informationen rund um E-Scooter-Sharing-Angebote, die aktuellen Anbieter sowie Regeln für Nutzer*innen im Straßenverkehr.

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E-Scooter
E-Scooter IMAGO / Westend61

Was muss bei E-Scootern beachtet werden?

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) bestimmt für ganz Deutschland die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung der E-Tretroller. Wer sich selbst einen der Roller zulegen möchte, muss ein paar Dinge beachten. Die Roller müssen sich demnach mit einer Geschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h bewegen, über eine Lenk- oder Haltestange verfügen, mit Bremsen an beiden Rädern ausgestattet sein und Reflektoren, Vorder- und Rücklicht aufweisen. Sie müssen zudem versichert sein, das ist mit einer entsprechenden Plakette am Fahrzeug nachzuweisen.
Eine Helmpflicht gibt es nicht. Im Straßenverkehr gelten dieselben Regeln wie für Radfahrer und Radfahrerinnen. Entsprechend ist das Fahren auf dem Fußweg oder auf der falschen Straßenseite – genau wie mit dem Rad – nicht erlaubt.

Anbieter in Hamburg

Es gibt immer mehr aktive Sharing-Dienste in der Stadt: TIER, VoiBolt und Lime. Die meisten Roller stehen in der Innenstadt, Voi hat zusätzlich Roller in Berne und in Poppenbüttel aufgestellt. Zwischen Stadt und Anbietern wurde eine Vereinbarung erarbeitet, die die Beschränkung der angebotenen Roller im innerstädtischen Bereich (Ring 2) auf zunächst 1000 Stück pro Anbieter festlegt und bestimmte Bereiche definiert, in denen Roller nicht abgestellt werden dürfen, um eine Überflutung der Innenstadt zu vermeiden. Unten im Downloadbereich befindet sich eine Übersicht über die E-Scooter Verbotszonen mit Abstellflächen in Hamburg.

Wie funktionieren die Sharing-Angebote?

Die Roller werden per App der jeweiligen Anbieter ausgeliehen. Hierzu ist ein Smartphone mit Internetverbindung nötig. Eine Karte in der App zeigt die Standorte freier Roller an, die ausgeliehen werden können. Anschließend können Sie den Roller per App freischalten und durch Hamburg fahren.

Was muss ich bei der Rückgabe beachten?

Die Stadt hat gemeinsam mit den Anbietern Zonen definiert, in denen die Ausleihe grundsätzlich nicht beendet werden kann. Diese Zonen sind in den Apps farbig markiert. Eine Karte zu den Flächen können Sie sich auch unter diesem Artikel herunterladen. Es handelt sich dabei um Grünflächen, stark frequentierte Flächen in der Innenstadt und Bereiche in der Nähe von Gewässern.

Das heißt: Sie stellen den Roller an einer Stelle innerhalb des Gebiets ab, an der andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden und geben ihn per App zurück. Wird der Roller etwa auf einem Radweg oder mitten auf dem Fußweg stehengelassen, kann er von der Stadt entfernt werden. In diesem Fall wird eine Strafgebühr für den Verursacher oder die Verursacherin fällig.
Nachts werden die Roller dann eingesammelt und wieder aufgeladen. Anschließend werden sie zur Nutzung am nächsten Tag wieder im Stadtgebiet verteilt.

Um sicherzustellen, dass die Roller korrekt abgestellt werden, hat der Anbieter Lime nun angekündigt, die Rückgabe an ein Foto zu knüpfen, das dokumentiert, wie der Roller abgestellt ist. Entstehen durch unrechtmäßiges Abstellen Kosten, werden diese an den Nutzer bzw. die Nutzerin weitergegeben. Gleichzeitig kann der Nutzer bzw. die Nutzerin seine/ihre Unschuld beweisen, sollten Bußgelder berechnet werden, für die er/sie nicht verantwortlich ist. Die anderen Anbieter verlassen sich aktuell ausschließlich auf die GPS-Daten.

Download

E-Scooter Verbotszonen mit Abstellflächen

PDF herunterladen [PDF, 26,4 MB]