Was muss bei E-Scootern beachtet werden?
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) bestimmt für ganz Deutschland die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung der E-Tretroller. Wer sich selbst einen der Roller zulegen möchte, muss ein paar Dinge beachten. Die Roller müssen sich demnach mit einer Geschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h bewegen, über eine Lenk- oder Haltestange verfügen, mit Bremsen an beiden Rädern ausgestattet sein und Reflektoren, Vorder- und Rücklicht aufweisen. Sie müssen zudem versichert sein, das ist mit einer entsprechenden Plakette am Fahrzeug nachzuweisen.
Eine Helmpflicht gibt es nicht. Im Straßenverkehr gelten dieselben Regeln wie für Radfahrer und Radfahrerinnen. Entsprechend ist das Fahren auf dem Fußweg oder auf der falschen Straßenseite – genau wie mit dem Rad – nicht erlaubt.
Anbieter in Hamburg
Es gibt aktuell vier aktive Sharing-Dienste für E-Scooter in der Stadt: dott (früher TIER), Voi, Bolt und Lime. Die meisten stehen in der Innenstadt. Zwischen Stadt und Anbietern wurde eine Vereinbarung erarbeitet, die die Beschränkung der angebotenen E-Scooter im innerstädtischen Bereich (Ring 2) auf 1.000 Stück pro Anbieter festlegt und so genannte Parkverbotszonen definiert, in denen E-Scooter nicht abgestellt werden dürfen. Unten im Downloadbereich befindet sich eine Übersicht über die E-Scooter-Verbotszonen und Abstellflächen in Hamburg.
Wie funktionieren die Sharing-Angebote?
Die E-Scooter werden per App der jeweiligen Anbieter ausgeliehen. Hierzu ist ein Smartphone mit Internetverbindung nötig. Eine Karte in der App zeigt die Standorte freier E-Scooter an, die ausgeliehen werden können. Anschließend können Sie den E-Scooter per App freischalten und durch Hamburg fahren.
Was muss ich bei der Rückgabe beachten?
Die Stadt hat gemeinsam mit den Anbietern so genannte Parkverbotszonen definiert, in denen die Ausleihe grundsätzlich nicht beendet werden kann. Diese Parkverbotszonen sind in den Apps rot markiert. Es handelt sich dabei beispielsweise um Grünflächen, stark frequentierte Flächen in der Innenstadt und Bereiche in der Nähe von Gewässern. Wenn möglich, werden die Parkverbotszonen mit markierten Abstellflächen für E-Scooter kombiniert. Diese Abstellflächen werden prioritär an Nachfrageschwerpunkten wie z.B. Schnellbahnhaltestellen eingerichtet. Wesentliche Kriterien für die Standortfindung sind neben der Nachfrage nach E-Scootern, das Konfliktpotenzial mit anderen Verkehrsteilnehmenden und Flächennutzungen sowie die Platzverfügbarkeit. Die Abstellflächen für E-Scooter sind ebenfalls in den Apps der Sharing-Anbieter in der Regel mit einem „P“ für Parken für Nutzende ersichtlich.
Eine Übersichtskarte zu Parkverbotszonen und Abstellflächen für E-Scooter können Sie sich auch unter diesem Artikel herunterladen oder im Geoportal Hamburg unter der Stichwortsuche „E-Scooter“ einsehen, siehe: Geoportal Hamburg.
Für verkehrswidrig abgestellte E-Scooter können Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden. Neben der Polizei unterstützen die Beschäftigten des Landesbetriebs Verkehr (LBV) in ihren Kontrollgebieten dabei, den öffentlichen Raum verkehrssicherer zu gestalten, indem sie verkehrswidrig abgestellte E-Scooter erfassen, wenn nötig und möglich umstellen und Bußgeldverfahren einleiten.
Um sicherzustellen, dass die E-Scooter korrekt abgestellt werden, ist die die Rückgabe an ein Foto zu geknüpft, das dokumentiert, wie der E-Scooter abgestellt ist. Entstehen durch unrechtmäßiges Abstellen Kosten, werden diese an den Nutzer bzw. die Nutzerin weitergegeben. Gleichzeitig kann der Nutzer bzw. die Nutzerin seine/ihre Unschuld beweisen, sollten Bußgelder berechnet werden, für die er/sie nicht verantwortlich ist.