E-Mobilität

E-Scooter in Hamburg

Hier gibt es Informationen rund um E-Scooter-Sharing-Angebote, die aktuellen Anbieter sowie Regeln für Nutzer*innen im Straßenverkehr.

Sharing-E-Scooter-Firmen in der FHH 2026
Von links nach rechts: Voi, dott, Lime, Bolt BVM/VE2

Anbieter in Hamburg

Es gibt aktuell fünf aktive Sharing-Dienste für E-Scooter in der Stadt:

Wie funktionieren die Sharing-Angebote?

Die E-Scooter werden per App der jeweiligen Anbieter ausgeliehen. Hierzu ist ein Smartphone mit Internetverbindung nötig. Eine Karte in der App zeigt die Standorte freier E-Scooter an, die ausgeliehen werden können. Anschließend können Sie den E-Scooter per App freischalten und durch Hamburg fahren.

Was muss ich bei der Rückgabe beachten?

Die Stadt hat gemeinsam mit den Anbietern so genannte Parkverbotszonen definiert, in denen die Ausleihe grundsätzlich nicht beendet werden kann. Diese Parkverbotszonen sind in den Apps rot markiert. Es handelt sich dabei beispielsweise um Grünflächen, stark frequentierte Flächen in der Innenstadt und Bereiche in der Nähe von Gewässern. Wenn möglich, werden die Parkverbotszonen mit markierten Abstellflächen für E-Scooter kombiniert. Diese Abstellflächen werden vor allem an Nachfrageschwerpunkten wie Bahnhaltestellen eingerichtet. Die Abstellflächen für E-Scooter sind ebenfalls in den Apps der Sharing-Anbieter in der Regel mit einem „P“ für Parken für Nutzende ersichtlich.

Für verkehrswidrig abgestellte E-Scooter können Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden. Neben der Polizei unterstützen die Beschäftigten des Landesbetriebs Verkehr (LBV) in ihren Kontrollgebieten dabei, den öffentlichen Raum verkehrssicherer zu gestalten, indem sie verkehrswidrig abgestellte E-Scooter erfassen, wenn nötig und möglich umstellen und Bußgeldverfahren einleiten.

Um sicherzustellen, dass die E-Scooter korrekt abgestellt werden, ist die die Rückgabe an ein Foto zu geknüpft, das dokumentiert, wie der E-Scooter abgestellt ist. Entstehen durch unrechtmäßiges Abstellen Kosten, werden diese an den Nutzer bzw. die Nutzerin weitergegeben. Gleichzeitig kann der Nutzer bzw. die Nutzerin seine/ihre Unschuld beweisen, sollten Bußgelder berechnet werden, für die er/sie nicht verantwortlich ist. 

Parkverbotszonen E-Scooter

Was muss bei E-Scootern beachtet werden?

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) bestimmt für ganz Deutschland die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung der E-Tretroller. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Fahren eines E-Scooters ab 14 Jahren erlaubt. Sharing-E-Scooter können je nach AGB der Anbieterfirma auch eine höhere Altersbeschränkung (z.B. ab 18 Jahren) festlegen. Eine Helmpflicht gibt es nicht. Im Straßenverkehr gelten dieselben Regeln wie für Radfahrer und Radfahrerinnen. Entsprechend ist das Fahren auf dem Fußweg oder auf der falschen Straßenseite – genau wie mit dem Rad – nicht erlaubt.

Vor kurzem hat die Bundesregierung neue Regelungen für E-Scooter festgelegt. Mehr Informationen zu den Anpassungen für mehr Sicherheit mit E-Scootern im Straßenverkehr finden sich unter folgendem Link:

 Regeln für E-Scooter verschärft | Bundesregierung

Für weitere Informationen zum Thema E-Scooter-Beschwerden und Kontaktdaten der Sharing-Firmen siehe Elektro-Tretroller in Hamburg - hamburg.de

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