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Radverkehr

Pop-Up Bikelanes

Pop-Up Bikelanes und Radfahrstreifen mit beschleunigter Planung sind kurzfristig eingerichtete Fahrradwege. Sie sollen die Verkehrssicherheit auf Straßen erhöhen, die eine unzureichende Radinfrastruktur aufweisen.

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende

Pop-Up Bikelanes

Zahlreiche Städte haben damit begonnen, entlang wichtiger Straßen mehr Platz und Sicherheit für den Radverkehr durch temporäre Radfahrstreifen zu schaffen. Da diese mit geringem Aufwand vergleichsweise schnell umgesetzt werden können, hat sich hierfür der Begriff „Pop-Up-Bikelanes“ etabliert.

Das veränderte Mobilitätsverhalten vieler Bürgerinnen und Bürger bedingt durch die Corona Pandemie war Treiber dieser Bewegung, allerdings wurden bereits im aktuellen Hamburger Koalitionsvertrag Pop-Up-Bikelanes ausdrücklich vereinbart.

Pop-Up-Bikelanes können auf Straßen eingerichtet werden, die keine oder nur eine unzureichende Radverkehrsinfrastruktur aufweisen und die eine hohe Netzbedeutung und damit eine wichtige Verbindungsfunktion für den Radverkehr haben. Wichtigstes Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit bei gleichzeitiger Bereitstellung eines Angebots zur verstärkten Fahrradnutzung. 

Es wird angestrebt, die Pop-Up-Bikelanes solange zu erhalten, bis vorgesehene Baumaßnahmen beginnen. Die aus der Einrichtung der Pop-Up-Bikelanes gewonnen Erkenntnisse können in die Planungen für spätere Umbauten fließen. Hierzu werden das Kfz- und Radverkehrsaufkommen vor und nach der Einrichtung erhoben sowie etwaige Rückstauerscheinungen und das Unfallgeschehen ausgewertet.

Der Koalitionsvertrag nennt beispielhaft für die Einrichtung von Pop-Up-Bikelanes die folgenden Straßenzüge:

  • Max-Brauer-Allee zwischen Holstenstraße und Stresemannstraße,
  • Beim Schlump - Hallerstraße zwischen Schröderstiftstraße und Rothenbaumchaussee (ohne Knoten Grindelallee)
  • Am Sandtorkai – Brooktorkai (Nordseite von Deichtorplatz bis Niederbaumbrücke)

Radfahrstreifen mit beschleunigter Planung

Mit der Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Straßenzüge wurde das Maßnahmenpaket „Pop-Up-Bikelanes“ abgeschlossen und in das Paket „Radfahrstreifen mit beschleunigter Planung“ überführt. Anstatt temporären, gelb markierten Radwegen werden in Zukunft auf Straßenzügen, die unzureichende Radinfrastruktur aufweisen und wo eine Einrichtung von Radfahrstreifen ohne große Umbauten möglich ist, diese direkt in weiß markiert. So kann schnell die Verkehrssicherheit und die Attraktivität für den Radverkehr auf diesen Straßenzügen erhöht werden. Ein Beispiel für diese Vorgehensweise sind die neuen Radfahrstreifen in der Königstraße.

BVM

Bürger:innen sowie die politischen Gremien der Bezirke haben zahlreiche Vorschläge zur Einrichtung weiterer Radfahrstreifen mit beschleunigter Planung gemacht, die bzgl. ihrer Eignung geprüft werden. Prüfkriterien sind mögliche Auswirkungen auf den Kfz- und den Busverkehr sowie die Verträglichkeit mit den vorhandenen Ampelschaltungen.

Reeperbahn

Nachdem die Stadt im Jahr 2022 bereits einen Radfahrstreifen stadteinwärts auf der Reeperbahn getestet, evaluiert und eingerichtet hat, folgt nun die finale Einrichtung des Radfahrstreifens stadtauswärts. Im Oktober 2023 wurde dieser als Verkehrsversuch getestet und nun ebenfalls evaluiert. So stehen auf der Reeperbahn insgesamt rund 1,5 Kilometer Radwege zur Verfügung. Zusätzlich zur Radverkehrsinfrastruktur sollen noch in diesem Jahr die Planungen starten, um die Gehwege und Aufenthaltsflächen an der westlichen Reeperbahn aufzuwerten und zu sanieren.

Die Dokumentation zu den Ergebnissen der Evaluation können Sie hier herunterladen:

BVM

Evaluationsberichte weiterer Popup Bikelanes

FAQ

Was sind Pop-Up-Bikelanes und wie sehen sie aus?

Pop-Up-Bikelanes sind relativ schnell und mit geringem Aufwand eingerichtete temporäre Radfahrstreifen. Sie werden mit gelber Farbe auf der Fahrbahn abmarkiert und können in bestimmten Fällen zusätzlich durch rot-weiße Baken gekennzeichnet werden. Informationen zur konkreten Umsetzung der ersten Pop-Up-Bikelanes finden Sie unter diesem Link.

Wo und warum können Pop-Up-Bikelanes, bzw. Radfahrstreifen mit beschleunigter Planung eingerichtet werden?

Pop-Up-Bikelanes können auf Straßen eingerichtet werden, die keine oder nur eine unzureichende Radverkehrsinfrastruktur aufweisen und die eine hohe Netzbedeutung und damit eine wichtige Verbindungsfunktion für den Radverkehr haben. Wichtigstes Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit bei gleichzeitiger Bereitstellung eines Angebots zur verstärkten Fahrradnutzung.

Worauf wird bei der Einrichtung von Pop-Up-Bikelanes geachtet und was bedeuten diese für den Kfz-Verkehr?

Es wird darauf geachtet, dem Radverkehr einen angemessenen Raum zur Verfügung zu stellen, ohne die Kapazitäten des Kfz-Verkehrs über Gebühr zu beeinträchtigen. Busverkehr soll weiterhin in guter Qualität abgewickelt werden. Wo sinnvoll und möglich, sollen Lieferzonen und Parkplätze im Seitenraum weiterhin nutzbar bleiben.

Für welchen Zeitraum werden Pop-Up-Bikelanes eingerichtet?

Es wird angestrebt, die Pop-Up-Bikelanes solange zu erhalten, bis vorgesehene Baumaßnahmen beginnen. Die aus der Einrichtung der Pop-Up-Bikelanes gewonnen Erkenntnisse können in die Planungen für spätere Umbauten fließen. Hierzu werden das Kfz- und Radverkehrsaufkommen vor und nach der Einrichtung erhoben sowie etwaige Rückstauerscheinungen und das Unfallgeschehen ausgewertet.

Auf welcher Rechtsgrundlage werden Pop-Up-Bikelanes eingerichtet?

Rechtliche Grundlage für (temporäre) Radfahrstreifen ist § 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6, 2. Alt. Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

Auf welcher Rechtsgrundlage werden Radfahrstreifen mit beschleunigter Planung eingerichtet?

Rechtliche Grundlage für Radfahrstreifen ist § 45 Absatz 1 Satz 1 sowie Absatz 9 Satz 4 Nummer 3 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).


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