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Fahrradfahren in Hamburg: Das müssen Sie wissen

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Was genau ist eigentlich eine Fahrradstraße? Und gibt es einen Winterdienst auf Radwegen? In unseren FAQs finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

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Inhaltsverzeichnis

1. Infrastruktur

Warum ist es wichtig, den Radverkehr zu fördern?

Das ehrgeizige Ziel des Hamburger Senats ist es, den Anteil der im Umweltverbund zurückgelegten Wege im laufenden Jahrzehnt auf 80 % zu steigern. Das beinhaltet den ÖPNV, den Fahrrad- und Fußverkehr. Dabei soll der Anteil des Radverkehrs am Verkehrsaufkommen auf 25 bis 30 % gesteigert werden – für quirlige, lebendige Straßenräume, in dem der Radverkehr für Lebensqualität steht und selbstverständlicher Teil des Stadtbildes ist.
Hamburg wächst – immer mehr Menschen kommen in unsere Stadt, um hier zu leben und zu arbeiten. Um die Mobilitätsbedürfnisse in der wachsenden und dichter werdenden Stadt zu gewährleisten, kommt dem Fahrrad eine Schlüsselrolle als platzsparendes Alltagsverkehrsmittel zu. Ein starker Radverkehr trägt maßgeblich zur Verbesserung des städtischen Lebens- und Wohnumfeldes sowie zum Erreichen der Ziele beim Klimaschutz, der Luftreinhaltung und der Lärmreduzierung bei. Darüber hinaus ist das Fahrrad praktisch und flexibel sowie gesundheitsfördernd und kostengünstig; es bietet also auch viele persönliche Vorteile.
Mehr über die Förderung des Radverkehrs in Hamburg erfahren Sie unter Radverkehrspolitik (was link with id: 12443594) .

Was sind Velorouten?

Das Konzept des Hamburger Veloroutennetzes umfasst 14 stadtweite Routen mit einer Gesamtlänge von ca. 280 km. Dieses bezirks- und stadtteilübergreifende Netz bündelt den Alltagsradverkehr auf möglichst verkehrsarmen Strecken und verbindet die Wohngebiete der inneren und äußeren Stadt mit den Stadtteilzentren und der City. Die Routen stellen das Grundgerüst des gesamtstädtischen Radverkehrsnetzes dar und bilden gleichzeitig das Rückgrat der bezirklichen Netze.
Weitere Infos zu den Velorouten finden Sie im Infoflyer und auf der Internetseite

Wie viel Zeit nimmt der Veloroutenausbau in Anspruch und wie ist der Ausbauzustand?

Das stadtweite Veloroutenkonzept wird schrittweise realisiert, knapp zwei Drittel des gesamten Netzes sind fertiggestellt. Bis 2025 sollen die Velorouten ausgebaut und beschildert werden, sodass sie modernen Standards entsprechen und sicher und komfortabel zu befahren sind.
Die Partner des Bündnisses für den Radverkehr haben sich zum Ziel gesetzt, das Veloroutennetz in einer guten Qualität auszubauen. Als Grundlage wurden im Jahr 2016 alle bisherigen Veloroutenverläufe überprüft und über 40 Änderungen vorgenommen, die in das Velorouten-Planungsnetz mündeten. In dem ca. 280 km umfassenden Netz wurde der jeweilige Ausbaubedarf überprüft und im Detail festgelegt. Nach Umsetzung zahlreicher Maßnahmen sind bis Ende 2020 über 182 km der Velorouten fertiggestellt, der überwiegende Rest ist in Bearbeitung.

Werden neben Velorouten noch weitere Radwege ausgebaut? 

Ja, über die Velorouten hinaus werden auch an vielen anderen Stellen Radverkehrsanlagen neu gebaut oder grundlegend erneuert. Hier stehen vor allem bezirkliche Netze, Schulradwege und Radwege an Hauptverkehrsstraßen im Fokus. Im Koalitionsvertrag zur 22. Legislaturperiode ist festgelegt, dass das Bau- und Sanierungsvolumen schrittweise auf mindestens 60 bis 80 km und mittelfristig auf 100 km pro Jahr erhöht werden soll.

Was sind die Alster-Fahrradachsen?

Unter den Alster-Fahrradachsen ist die Radverkehrsführung entlang der Außenalster zu verstehen. Die Wege hier gehören zu den wichtigsten Zulaufstrecken in die Hamburger Innenstadt und sind die am stärksten frequentierten Radstrecken in ganz Hamburg. 
Mit dem Projekt der „Alster Fahrradachsen“ werden die vielbefahrenen Wege abschnittsweise ausgebaut und so den heutigen und künftigen Anforderungen angepasst. Dadurch wird ein sicheres, zügiges und komfortables Vorankommen auf modernen Radverkehrsanlagen, wie Fahrradstraßen und Radfahrstreifen, sichergestellt. Ein großer Teil der betreffenden Strecken gehört zum Veloroutennetz
Dabei hat das Projekt nicht nur eine große faktische, sondern auch eine symbolische Bedeutung, denn die Förderung des Radverkehrs findet hier an einem der prominentesten Orte in Hamburg statt. Es profitiert nicht nur der Radverkehr, sondern auch Spaziergänger, Sportler und Touristen. Darüber hinaus erfährt der Stadtraum eine deutliche und angemessene Aufwertung.
Mehr über die Alster-Fahrradachsen (was link with id: 4368382) .

Was sind Radschnellwege?

Radschnellwege sind komfortable und sichere Routen für weitere Alltagswege mit dem Fahrrad. Auf ihnen können alle in ihrem eigenen Tempo, aber zügig und ohne Hindernisse vorankommen. Dies wird mit einer möglichst direkten Streckenführung, einer komfortablen Breite und einer entsprechenden Gestaltung von Kreuzungen und Einmündung sichergestellt. In Zukunft sollen Radschnellwege die Metropolregion mit Hamburg verbinden. Sieben der neun Korridore führen dabei aus der Metropolregion direkt nach Hamburg. Hier sollen die Radschnellwege im Stadtgebiet an das Veloroutennetz anschließen.
In länderübergreifenden Machbarkeitsstudien wird erarbeitet, wo die Trassen der Radschnellwege am besten langführen, sodass darauf aufbauend im nächsten Schritt konkrete Planungen folgen können.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Metropolregion Hamburg und im Flyer.

Was ist der Unterschied zwischen Radfahrstreifen und Schutzstreifen?

Radfahr- und Schutzstreifen sind Radverkehrsanlagen auf der Fahrbahn, die im direkten Blickfeld von Autofahrenden verlaufen. Sie sind durch Fahrrad-Piktogramme gekennzeichnet.

Radfahrstreifen sind mit einer breiten, durchgezogenen Linie von der Fahrbahn getrennt und dürfen von Autos nur überquert werden, um eine Einfahrt oder einen Parkplatz zu erreichen. 

Schutzstreifen dagegen sind Teil der Fahrbahn und durch eine gestrichelte Linie gekennzeichnet. Sie dürfen nur bei Bedarf von besonders breiten Fahrzeugen, wie Bussen oder Müllfahrzeugen, überfahren werden. Radfahrende dürfen auch dabei nicht gefährdet werden. 

Zu Radfahrenden muss auch hier – wie überall – ein Mindestüberholabstand von 1,50 m eingehalten werden. Falls erforderlich, müssen Autos hinter den Radfahrenden bleiben.
Sowohl auf Radfahrstreifen als auch auf Schutzstreifen ist das Halten und Parken verboten.
Weitere Informationen finden Sie hier im Flyer.

Was sind Fahrradstraßen?

Eine Fahrradstraße ist eine Straße, die in ihrer ganzen Breite als Radweg ausgewiesen ist – ganz formell ein „Sonderweg für Radverkehr“. Eine richtige Straße also, die nur für Radfahrende gedacht ist. Durch Anordnung entsprechender Zusatzzeichen kann jedoch auch anderer Fahrzeugverkehr zugelassen werden. Voraussetzung für eine Fahrradstraße ist, dass der Radverkehr bereits die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist.
Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist ausdrücklich erlaubt, so dass zügiges Fahren auch größerer Radverkehrsmengen komfortabel möglich ist. Für alle Verkehrsteilnehmenden liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 30 km/h und der Verkehr auf der Fahrradstraße hat Vorfahrt (dies gilt in Hamburg aufgrund der baulichen Umsetzung).
In Hamburg gibt es schon einige Fahrradstraßen, zum Beispiel im Rahmen der Alster Fahrradachsen oder die Thaden- und Chemnitzstraße und der Leinpfad. In Zukunft sollen noch mehr Fahrradstraßen gebaut werden, dies wurde auch 2020 im Koalitionsvertrag festgeschrieben.
Hier im Flyer finden Sie weitere Informationen zu Fahrradstraßen in Hamburg.

Was sind Pop-Up-Bikelanes?

Pop-Up-Bikelanes (PUBL) sind kurzfristig und temporär eingerichtete Radfahrstreifen. Sie können auf Straßen eingerichtet werden, die keine oder nur eine unzureichende Radverkehrsinfrastruktur aufweisen und die eine hohe Netzbedeutung und damit eine wichtige Verbindungsfunktion für den Radverkehr haben. Wichtigstes Ziel ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit bei gleichzeitiger Bereitstellung eines Angebots zur verstärkten Fahrradnutzung. 

Mehr zu Pop-Up-Bikelanes

Was sind Protected Bikelanes?

Protected Bikelanes (PBL) sind geschützte Radfahrstreifen. Durch eine bauliche Barriere (z.B. einen doppelten Bordstein oder Poller) wird der Radfahrstreifen von der Kfz-Fahrbahn abgetrennt, sodass das Überfahren oder Zuparken durch Autos verhindert wird und sich die Sicherheit für Radfahrende erhöht.
Hamburgs erste Protected Bikelane wird im Zuge des Veloroutenausbaus auf der Hannoverschen Straße in Harburg fertiggestellt. Weitere geschützte Radfahrstreifen entstehen beispielsweise an der Esplanade und am Dammtordamm. In diesem Flyer finden Sie weitere Informationen zu Protected Bikelanes in Hamburg.

Findet der Radverkehr an Baustellen Berücksichtigung?

Radfahrende und Fußgängerinnen und Fußgänger sollen sicher und komfortabel durch Baustellen in Hamburg kommen. Hierfür sollen Baustellenführungen verbessert und Umleitungen für den Fuß- und Radverkehr optimiert werden. Die Realisierungsträger und Baufirmen sind dazu angehalten, bei der Einrichtung von Baustellen den Rad- und Fußverkehr adäquat zu berücksichtigen. Beispielhaft für eine gelungene Umsetzung einer Baustellenführung ist die provisorische Fuß- und Radwegebrücke an der Hohenfelder Bucht.

2. Services

Was ist StadtRAD? 

StadtRAD Hamburg ist das erfolgreichste öffentliche Fahrradleihsystem Deutschlands und seit 2009 fester Mobilitätsbaustein in Hamburg. An über 250 Stationen stehen mehr als 3.200 Fahrräder und 20 Lastenpedelecs zur kostengünstigen Ausleihe bereit. Das Angebot wird kontinuierlich weiter ausgebaut.
Weitere Infos finden Sie hier und auf der StadtRAD Hamburg Seite von DB Connect.

Was bietet Bike + Ride?

Das Fahrrad und die öffentlichen Verkehrsmittel sind zusammen eine unschlagbare Kombination: Zu Hause einfach losradeln, das Rad an der Haltestelle abstellen und entspannt in die Bahn umsteigen – Bike + Ride.
Ein wichtiger Bestandteil der Radverkehrsförderung ist die Umsetzung des Bike+Ride-Entwicklungskonzepts. Dieses umfasst eine Ausweitung der Bike+Ride-Plätze an Schnellbahnhaltestellen von 16.000 auf insgesamt 28.000 Stück im Jahr 2025 und eine deutliche Verbesserung der Angebotsqualität (z. B. Lademöglichkeiten für Pedelecs, einheitliches Design). Der erreichte Stand liegt zurzeit bei ca. 23.500 Plätzen, davon 2.650 als gesicherte Mietstellplätze.
Das Konzept soll ab 2021 fortgeschrieben werden. Unter anderem sollen wichtige Fähranleger und die künftigen Schnellbahn-Haltestellen (z. B. U4, U5, S4) aufgenommen werden. Die Kapazität soll perspektivisch auf 40.000 erhöht werden. Zudem befinden sich am Bahnhof Bergedorf und in der Nähe des Bahnhofs Hamburg-Dammtor Fahrradstationen und an der U-Bahn-Haltestelle Kellinghusenstraße Hamburgs erstes Fahrradparkhaus.
Die Vermietung der abschließbaren B+R-Plätze sowie der Schließfächer erfolgt über die P+R-Betriebsgesellschaft mbH (Telefon 3288-2559, E-Mail: info@pr.hamburg, Website: www.pr.hamburg).
Mehr zum Thema Bike+Ride (was link with id: 16320176)

Darf ich mein Fahrrad im HVV mitnehmen?

In den U-, S-, A-Bahnen und auf vielen Buslinien können Sie ihr Fahrrad kostenlos mitnehmen, mit Ausnahme der Sperrzeiten im Berufsverkehr. Diese sind morgens von 6 Uhr bis 9 Uhr sowie nachmittags von 16 Uhr bis 18 Uhr. Auf den Hafenfähren, am Wochenende, an Feiertagen und in den Hamburger Sommerferien ist die Fahrradmitnahme uneingeschränkt möglich.
Der HVV informiert auf seiner Webseite ausführlich über die Möglichkeiten und Einschränkungen bei der Fahrradmitnahme.

Was ist der Melde-Michel?

Der Melde-Michel bietet Ihnen die Möglichkeit, Schäden an der öffentlichen Infrastruktur im Stadtgebiet einfach zu melden. Egal, ob eine Straßenlaterne nicht leuchtet oder im Stadtpark eine Bank kaputt ist – beim Melde-Michel sind Sie an der richtigen Adresse. Dabei kann der Hinweis ganz bequem beispielsweise vom Smartphone oder dem Computer erfolgen.

Hier kommen Sie zum Melde-Michel (was link with id: 4380396)

Gibt es einen Winterdienst auf Radwegen?

Auf einem Netz von ca. 260 km Länge leistet die Stadtreinigung Hamburg Winterdienst, um auch im Winter sicheres Radfahren zu ermöglichen. 
Der systematische Winterdienst auf Radverkehrsanlagen – erstmalig im Winter 2010 / 2011 auf einem 170 km langen Netz eingeführt – wurde in den vergangenen Jahren schrittweise ausgeweitet. Zurzeit beträgt die Netzlänge ca. 260 km. Zusammen mit Fahrbahnen, auf denen aus anderem Anlass ein Winterdienst durchgeführt wird (z. B. Busverkehr), wird so ein „Winternetz“ für den Radverkehr gebildet (Karte unter www.hamburg.de/winterdienst). 
Seit dem Winter 2018/19 werden für den radverkehrsbezogenen Winterdienst 10 zusätzliche kleine Fahrzeuge eingesetzt.  Seit 2019/2020 sind auch abgesetzte Radwege in sog. „Sofortrufer- Plänen“ enthalten. Hierdurch kann z. B. an einigen Stellen eine höhere Priorität bei der Bearbeitung sichergestellt werden.
Weitere Informationen zum Vorgehen und zum Winternetz finden sie hier.

Wie werden Radwege gereinigt und wer ist zuständig?

Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) hat ihre Reinigungsleistungen auf den Radwegen in den letzten Jahren kontinuierlich ausgeweitet und sich dabei schwerpunktmäßig am definierten Winternetz für den Radverkehr orientiert. 
Die Grundlage der Laubbeseitigung bildet das Hamburgische Wegegesetz (HWG). Gemäß § 29 Abs. 1 HWG sind zur Reinigung der Geh- und Radwege die Anliegerinnen und Anlieger verpflichtet. Das sind nach dem HWG alle öffentlichen, dem Fußgänger- oder Fahrradverkehr dienenden, von der Fahrbahn baulich abgesetzten Wegeanlagen in geschlossenen Ortschaften. 
Sofern der Radweg Teil der Fahrbahn ist, wird er im Zuge der Fahrbahnreinigung durch die Stadtreinigung Hamburg gereinigt.
Über die Hotline „Saubere Stadt“ der SRH (Telefon 25 76 11 11) können Bürgerinnen und Bürger Verschmutzungen und verunreinigte Flächen jeder Art melden. Alternativ kann die Meldung auch über das Kontaktformular unter www.srh.de erfolgen. Die SRH übernimmt die Koordination der Reinigung durch die jeweils verantwortliche Stelle oder beseitigt die Verunreinigung selbst. Über 90 Prozent aller gemeldeten Verunreinigungen werden so innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang der Meldung erfolgreich beseitigt. 
Weitere Informationen zur Wegereinigung finden Sie hier.

3. Sicherheit und Verkehrsverhalten

Was wird gegen das Falschparken auf Radwegen unternommen?

Zum Schutz von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen wird verstärkt gegen Falschparken vorgegangen. Die Bekämpfung des Falschparkens auf Radwegen – unabhängig von einer Radwegebenutzungspflicht – ist ständige Aufgabe des täglichen Streifendienstes, der Angestellten im Polizeidienst, der Fahrradstaffeln, der Verkehrsdirektion und anderer Einsatzkräfte. Außerdem erfolgen schwerpunktmäßige Überwachungen neu hergestellter Radverkehrsanlagen. Die zuständigen örtlichen Polizeidienststellen verstärken die Überwachungsmaßnahmen im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten bei allen wesentlichen Änderungen in der Verkehrsführung – insbesondere bei der Einrichtung von Schutz- und Radfahrstreifen. 
Bedarfsgemäß oder bei Beschwerdelagen finden Schwerpunkteinsätze mit Unterstützung von Zusatzkräften statt. 

Was ist unter der „Radwegbenutzungspflicht“ zu verstehen?

Die Radwegebenutzungspflicht ist nach der StVO und der dazu ergangenen Rechtsprechung dort angeordnet, wo sie aus Verkehrssicherheitsgründen erforderlich ist. An diesen Orten muss man auf dem Radweg fahren. Erkennbar ist die Radwegbenutzungspflicht an folgenden Verkehrszeichen:

Radweg

Verkehrszeichen
BWVI

Gemeinsamer Geh- und Radweg

Verkehrszeichen
BWVI

 

Getrennter Geh - und Radweg

Verkehrszeichen
BWVI

 

Überall wo diese Schilder nicht angebracht sind, ist es den Radfahrer*in erlaubt auf der Fahrbahn zu fahren.

Die Radwegbenutzungspflicht wird kontinuierlich überprüft und, wo möglich, aufgehoben. Radwegbenutzungspflicht besteht fast nur noch auf bestimmten Ausfallstraßen, den Ringen sowie im Hafen.

Wird das Einhalten der Verkehrsregeln durch Radfahrer überwacht?

Die polizeiliche Verkehrsüberwachung in Hamburg konzentriert sich auf die Reduzierung der Verkehrsunfälle mit Personenschaden, insbesondere der Verkehrsunfälle mit Kinderbeteiligung. Darüber hinaus stellt das Verhalten von Radfahrenden im Straßenverkehr für die Polizei ein wichtiges Thema dar. Die Polizei legt großen Wert darauf, dass die Rechtsvorschriften akzeptiert und eingehalten werden. Das dient dem Schutz aller Verkehrsteilnehmenden, auch der Radfahrenden selbst. Vorrangiges Ziel der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit ist auch hier die Reduzierung von Verkehrsunfällen und die Minimierung von Unfallfolgen.
Um dem Fehlverhalten von Fahrzeugführenden und Radfahrenden möglichst effektiv entgegenwirken zu können, setzt die Polizei, zusätzlich zu den Einsatzkräften des täglichen Dienstes, Fahrradstaffeln ein, bei denen Polizeibeamte auf Fahrrädern das Fehlverhalten von Radfahrenden und Kraftfahrzeugführenden ahnden und über die richtigen Verhaltensweisen im Straßenverkehr aufklären. Es werden Schwerpunkteinsätze und zielgerichtete Großkontrollen durchgeführt. In diesem Zusammenhang ist das Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar am Einsatzort und nach Regelverletzungen von herausragender Bedeutung, denn nur bei angemessenem Gefahrenbewusstsein kann eine positive Verhaltensänderung bei den Verkehrsteilnehmenden bewirkt werden. 

Was ist "Hamburg gibt Acht!"?

Die seit Februar 2019 laufende Sicherheitskampagne „Hamburg gibt Acht!“ stellt die Themen Verkehrssicherheit und gegenseitige Rücksichtnahme in den Fokus. Das Gemeinschaftsgefühl aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf den Straßen soll durch die Kampagnenmaßnahmen verbessert werden. Der gegenseitige Respekt und das Miteinander auf der Straße von Autofahrerinnen und Autofahrern, Passantinnen und Passanten sowie Radfahrerinnen und Radfahrern sollen gefördert werden.
Weitere Infos finden Sie hier auf "Hamburg gibt Acht!".

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