- Flugbegleiter*innen der Lufthansa (LHA) und Lufthansa Cityline (CLH) streiken weiterhin. Auch am Freitag kommt es zu massiven Einschränkungen im Flugverkehr.
- Die Unabhängige Flugbegleiter Organisation (UFO) hat erneut zum Streik aufgerufen.
- Massive Flugausfälle auch am Hamburger Flughafen erwartet
- Teilweise findet nur noch ein einzelner Flug nach München statt
- Ein Sonderflugplan soll Einschränkungen abfedern
- Bei Ausfällen oder Verspätungen stehen Reisenden Erstattungen und Unterstützung zu
Die Gewerkschaft Ufo hat das Kabinenpersonal der Lufthansa sowie der Tochtergesellschaft Cityline für mehrere Tage zum Streik aufgerufen. Der Arbeitskampf begann am Mittwoch und wurde kurzfristig ausgeweitet. Auch am Freitag ist weiterhin mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen. Betroffen sind alle Abflüge der Lufthansa ab Frankfurt und München sowie zahlreiche Cityline-Verbindungen an deutschen Flughäfen, darunter auch Hamburg.
Zahlreiche Verbindungen ab Hamburg betroffen
Am Hamburger Flughafen kommt es seit Mittwoch zu erheblichen Einschränkungen im Flugverkehr. Nahezu alle Flüge wurden gestrichen, lediglich vereinzelte Verbindungen konnten stattfinden.
Auch am Freitag bleibt die Lage angespannt: Nach aktuellem Stand sollen 44 von 50 geplanten Lufthansa-Flügen ausfallen. Eurowings ist vom Streik nicht betroffen und plant einen regulären Flugbetrieb.
Da sich die Lage kurzfristig ändern kann, sollten Reisende ihren Flugstatus regelmäßig prüfen und direkt bei der Airline nachfragen.
Sonderflugplan und Alternativen
Lufthansa arbeitet für den gesamten Streikzeitraum mit einem angepassten Sonderflugplan. Ziel ist es, zumindest einen Teil des Flugangebots aufrechtzuerhalten.
Andere Airlines innerhalb der Lufthansa-Gruppe sowie internationale Partner versuchen, zusätzliche Flüge anzubieten oder größere Flugzeuge einzusetzen, um Ausfälle zu kompensieren. Betroffene Passagiere werden automatisch informiert.
Hintergrund
Auslöser des Streiks sind weiterhin festgefahrene Tarifverhandlungen. Die Gewerkschaft Ufo fordert einen neuen Manteltarifvertrag sowie bessere Arbeitsbedingungen für das Kabinenpersonal.
Besonders im Fokus steht die Zukunft der Tochtergesellschaft Cityline. Hier fordert die Gewerkschaft eine Absicherung der Beschäftigten durch einen Sozialtarifvertrag. Hintergrund ist die seit Donnerstag bekannte Einstellung des Flugbetriebs.
Die Positionen liegen weit auseinander: Während die Gewerkschaft von jahrelanger Verzögerung spricht, kritisiert Lufthansa die Streiks als unverhältnismäßig.
Ausnahmen
Flüge von Deutschland in mehrere Länder des Nahen Ostens sind vom Streik ausgenommen. Dazu zählen unter anderem Verbindungen nach Ägypten, Israel, Katar und in die Vereinigten Arabischen Emirate.
Rechtliches
Für betroffene Passagiere gelten die EU-Fluggastrechte nach Verordnung EG 261. Bei einer Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden oder bei einem Flugausfall kann ein Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person bestehen.
Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (2021) gelten interne Streiks von Airline-Mitarbeitenden nicht als „außergewöhnliche Umstände“. Die Airline bleibt daher grundsätzlich entschädigungspflichtig.
Hilfsleistungen
Unabhängig von möglichen Ausgleichszahlungen haben Reisende Anspruch auf Betreuung und Unterstützung.
Dazu zählen:
- Umbuchung oder Alternativbeförderung zum Zielort
- Verpflegung bei längeren Wartezeiten (ab zwei Stunden je nach Strecke)
- Kommunikationsmöglichkeiten wie zwei Telefonate oder E-Mails
- Hotelunterbringung und Transfer, falls ein Aufenthalt über Nacht nötig wird
Bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden können Passagiere wählen, ob sie die Reise fortsetzen oder vom Flug zurücktreten und sich den Ticketpreis erstatten lassen.
Ansprüche auf Entschädigung können rückwirkend bis zu drei Jahre nach dem Flug geltend gemacht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Lufthansa