Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 schrittweise in einen befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Erfahren Sie hier, wann Sie tauschen müssen!
Rund 80 Fach- und Führungskräfte aus Bund, Ländern und Kommunen sowie der freien Wirtschaft trafen sich am 11.09.2025 in Hamburg, um über Digitalisierung und moderne Verwaltungsprozesse zu sprechen.
Umstellung des Antragsverfahren für Ausnahmegenehmigungen zur Befreiung vom Sonn- und Feiertags- sowie Ferienreisefahrverbot und Ausnahmegenehmigungen zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung.