Die Vorteile der weiteren Digitalisierung des Parkraummanagements für die Bürgerinnen und Bürger sind vielfältig. Mittelfristig werden keine Bewohner- oder Besucherparkausweise in Papierform mehr nötig sein. Hierfür hat der Senat jetzt die gesetzliche Grundlage auf den Weg gebracht. Zudem entfällt durch die zukünftige Eingabe des Kennzeichens am Parkautomaten der Rückweg zum geparkten Auto und die Auslage des Parkscheins. Auch die Überprüfung der Parkberechtigungen soll effizienter erfolgen und wird in Zukunft von Fahrzeugen für Videokontrollen unterstützt, aber weiterhin im letzten Schritt von Menschen durchgeführt. Ziel dieser Maßnahmen ist es insbesondere, dass mehr freier Parkraum zur Verfügung steht und sich der Parksuchverkehr reduziert.
Auch der Datenschutz wird bei dem Verfahren vollständig gewahrt. So werden die per Videokontrolle erfassten Kennzeichendaten nach Abgleich mit der Datenbank im Falle einer hinterlegten Parkberechtigung sofort gelöscht und nur im Fall einer fehlenden Parkberechtigung noch mal vor Ort durch einen Menschen geprüft und für die Dauer eines möglichen Ordnungswidrigkeitsverfahrens gespeichert. Nach Abschluss des Verfahrens werden auch diese Daten gelöscht.
Mit der heutigen Senatsentscheidung wird ein wichtiger Meilenstein zur Abschaffung der Zettelwirtschaft und zur Vereinfachung des Lebens der Bürgerinnen und Bürger erreicht und die erforderliche gesetzliche Grundlage in das parlamentarische Verfahren eingebracht.
Anjes Tjarks, Senator für Verkehr und Mobilitätswende „Wir nutzen die Digitalisierung, um das Leben für die Menschen einfacher und komfortabler zu gestalten, Zettelwirtschaft zu verringern und Prozesse effektiver zu gestalten. Mit der Digitalisierung des Parkraummanagements werden wir , den Parksuchverkehr verringern und Bewohnerinnen und Bewohnern vor Ort von unnötigem Verkehr entlasten. Dabei ist der Datenschutz vollständig gewährleistet; die erhobenen Daten werden sicher verarbeitet und nicht länger als erforderlich gespeichert. Liegt eine Parkberechtigung vor, werden die aufgenommenen Daten unverzüglich gelöscht. . Insgesamt können wir den Parkraum durch die Digitalisierung effizienter kontrollieren und reagieren damit auch auf die demografische Entwicklung, die zu Personalengpässen auch in der Verwaltung führt.“
Und so funktioniert es:
Besucher- und Bewohnerparkausweise sowie der Großteil der Sonderparkausweise müssen digital erfasst sein, dies ist in Hamburg bereits der Fall. Zusätzlich müssen zukünftig die Nutzerinnen und Nutzer an Parkscheinautomaten – wie heute schon beim Handyparken – das Kennzeichen ihres Autos eingeben. Werden Fahrzeuge digital ohne Parkberechtigung erkannt, werden die Außendienstkräfte vom Landesbetrieb Verkehr diese – und nur diese Fahrzeuge – aufsuchen, um den Vorgang vor Ort zu überprüfen. Da bestimmte Parkberechtigungen wie etwa Schwerbehindertenparkausweise nicht kennzeichengebunden sind, ist dieser Schritt weiterhin erforderlich.
Das Land Baden-Württemberg hat über das dortige Landesmobilitätsgesetz seit Frühjahr 2025 bereits eine vergleichbare Rechtsgrundlage und sammelt sehr positive Erfahrungen im Pilotbetrieb.