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Aktuelles 19.01.2025

Pflichtumtausch von alten Führerscheinen

Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19.01.2033 schrittweise in einen befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Erfahren Sie hier, wann Sie tauschen müssen!

Besitzen Sie einen Kartenführerschein, der zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde? Dann müssen Sie diesen bis zum 19.01.2026 in das aktuelle Führerscheinformat umtauschen! Falls Sie noch in Besitz eines Papierführerscheins sind, muss dieser ebenfalls schnellstmöglich umgetauscht werden.

Buchen Sie für den Tausch bitte unbedingt einen Termin.

Alle Fristen

Beachten Sie: Zum Ablauf der jeweiligen Frist verliert Ihr Führerscheindokument seine Gültigkeit. Der neue Führerschein muss zum entsprechenden Stichtag bereits vorliegen. Buchen Sie daher rechtzeitig Ihren Termin beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) oder falls Sie noch einen Papierführerschein haben auch im Hamburg Service vor Ort der Bezirksämter (ehemalige Kundenzentren)!

  • Unbefristeter Kartenführerschein

Beim alten Kartenführerschein (ausgestellt zwischen 01.01.1999 und 18.01.2013) richtet sich die Frist nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins. 

AusstellungsjahrStichtag zum Umtausch

1999-2001

19.01.2026

2002-2004

19.01.2027

2005-2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012 bis 18.01.2013

19.01.2033

Gebühr: 43,20 EUR (bei Expressversand +26,40 EUR)

Führerscheindokumente die nach dem 18.01.2013 ausgestellt wurden, haben bereits das aktuellste Format und sind 15 Jahre befristet. Diese sind daher von den genannten Fristen nicht betroffen. Richten Sie sich hier nach dem Gültigkeitszeitraum auf Ihrem Führerschein.

  • Papierführerschein

Beim Papierführerschein (ausgestellt bis einschließlich 31.12.1998) richtet sich die Frist nach dem Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber. 

Ihr GeburtsjahrStichtag zum Umtausch

vor 1953

19.01.2033

1953-1958

19.07.2022

1959-1964

19.01.2023

1965-1970

19.01.2024

1971 und später

19.01.2025

Gebühr: 30,40 EUR (bei Expressversand +26,40 EUR)

Bei Papierführerscheinen, die nicht in Hamburg ausgestellt wurden, entsteht zusätzlich eine Gebühr von 12 EUR.

Wie geht's weiter?

Für den Termin im LBV wählen Sie in der Termingruppe Führerschein bitte „Tausch eines deutschen Führerscheins in einen befristeten EU-Kartenführerschein“. Im Anschluss werden Sie weitergeleitet zur Standort- und Terminauswahl. Termine sind an allen LBV-Standorten buchbar (Bergedorf, Harburg, Mitte, Nord, West).

Papierführerscheine können auch im Hamburg Service vor Ort der Bezirksämter (ehemalige Kundenzentren) getauscht werden. Buchen Sie auch hier bitte vorab unbedingt einen Termin. Der Antrag wird dann vor Ort gemeinsam mit einem der Mitarbeitenden ausgefüllt. Bitte beachten Sie: Wenn Sie in den drei Monaten nach dem Tausch ins Ausland fahren möchten buchen Sie bitte den Termin direkt beim LBV und nicht beim Bezirksamt.

Buchen Sie hier Ihren Termin: 

Was müssen Sie mitbringen?

Welche Unterlagen Sie mitbringen müssen, lesen Sie hier.

Weitere Hinweise

Ihr neuer Führerschein wird Ihnen nach der Herstellung durch die Bundesdruckerei innerhalb von ca. 3 Wochen direkt nach Hause zugesandt. Ein erneuter Besuch im LBV oder im Bezirksamt ist nicht notwendig.

Durch den Tausch wird lediglich ein neues Führerscheindokument ausgestellt. Ihre Fahrerlaubnis ist weiterhin gültig. Das bedeutet, dass grundsätzlich keine erneute Prüfung abgelegt werden muss oder die Fahreignung in anderer Form (z.B. durch ärztliche Untersuchungen) nachgewiesen werden muss.

Das neue Dokument ist 15 Jahre befristet und muss nach Ablauf der Gültigkeit erneut getauscht werden.

Besonderheit bei Verlängerung eines LKW-Führerscheins der alten Klassen 2 und 3

Bitte beachten Sie, dass bei einer Verlängerung des LKW-Führerscheins der alten Führerscheinklassen 2 und 3 ggf. zusätzliche Gutachten vorgelegt werden müssen und eventuell eine erneute Prüfung auf Sie zukommen kann.

Sollten Sie kein Interesse mehr daran haben, die alten Klassen und Inhaberrechte zu verlängern, benötigen Sie keine Gutachten. Sie dürfen dann weiterhin Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen plus Anhänger über 3,5 Tonnen fahren, wenn das Gesamtgewicht 12 Tonnen nicht überschreitet.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Beantragung Karteikartenabschrift

Sie benötigen eine Karteikartenabschrift nur, wenn Sie noch einen Papierführerschein besitzen, der nicht von Ihrer jetzt zuständigen Straßenverkehrsbehörde ausgestellt oder bereits erfasst wurde. Sie können die Karteikartenabschrift über ein Formular beantragen oder die notwendigen Informationen per Mail versenden. Alle Infos zu: Beantragung Karteikartenabschrift

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Wichtige Informationen und Fristen zum Führerscheintausch 2033

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