Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) gestohlen, beschädigt oder verloren gegangen sein, muss zeitnah ein Ersatz beantragt werden.
Ersatz Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) gestohlen, beschädigt oder verloren gegangen sein, muss zeitnah ein Ersatz beantragt werden.
Beschreibung der Leistung
Bei Beschädigung, Diebstahl oder Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) kann beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) ein neues Ersatzdokument ausgestellt werden.
Informationen
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Das Ersatzdokument kann nur beim LBV beantragt werden, wenn das Fahrzeug in Hamburg zugelassen oder in Hamburg registriert ist.
Für Fahrzeuge, die nicht in Hamburg registriert sind, kann der LBV nur Ersatzdokumente für eine Umschreibung nach Hamburg ausstellen. Hierfür wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der ursprünglichen Zulassungsbehörde benötigt. Bitte beachten Sie, dass die Umschreibung erst vier Wochen nach der Beantragung erfolgen kann. Grund hierfür ist ein rechtlich vorgeschriebener Vorgang beim Kraftfahrtbundesamt (KBA).
Wenn Ihr Dokument so stark beschädigt ist, dass es sich nicht mehr eindeutig identifizieren lässt, kann gegebenenfalls die Abgabe einer Versicherung an Eides statt erforderlich sein.
Wurde das Dokument gestohlen, muss zusätzlich eine Diebstahlsanzeige vorgelegt werden.
Benötigte Unterlagen
Unterlagen Antragsstellung
Für die Antragsstellung müssen folgende Unterlagen vorliegen:
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- der Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU) (bei Neufahrzeugen, die nicht älter als 3 Jahre sind nicht notwendig)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- gegebenenfalls die beschädigte Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- gegebenenfalls die Diebstahlsanzeige der Polizei
- die Terminbestätigung
- Erbschein, falls der Fahrzeughalter verstorben ist
zusätzlich im Falle eines Kaufes:
- der Kaufvertrag im Original (im Kaufvertrag muss die Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil II durch den bisherigen eingetragenen Halter bestätigt sein)
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit gültiger Hauptuntersuchung (HU), wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist.
zusätzlich bei Verlust:
- die Versicherung an Eides statt
Bei Verlust, wenn der Halter das Dokument nicht selbst verloren hat:
- eine Versicherung an Eides statt des Verlierers
- eine Überlassungserklärung des Halters, die bestätigt, dass das Dokument vor dem Verlust an den Verlierer übergeben wurde
- Vollmacht für die Beantragung / Ausstellung (siehe zusätzliche Unterlagen unter Bevollmächtigter) im Original
Bei Diebstahl, wenn der Halter nicht selbst bestohlen wurde:
- eine Überlassungserklärung des Halters, die bestätigt, dass das Dokument an den Bestohlenen übergeben wurde
Falls ein Bevollmächtigter stellvertretend für Sie den Antrag stellt zusätzlich:
- die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers. Hinweis: Die Farbkopie ist mit dem Hinweis "KOPIE" zu versehen.
- der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Firmen oder Vereine müssen zusätzlich die folgenden Dokumente vorlegen:
- einen Firmen-/Vereinsnachweis (zum Beispiel einen Handelsregisterauszug oder ein Vereinsregisterauszug)
falls ein Bevollmächtigter für die Firma oder den Verein den Antrag stellt:
- die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten gemäß Firmen-/Vereinsnachweis. Hinweis: Die Farbkopie ist mit den Hinweis "KOPIE" zu versehen.
- der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Unterlagen Abholung
Für die Abholung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit gültiger Hauptuntersuchung (HU), wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
- die Terminbestätigung
Falls ein Bevollmächtigter stellvertretend für Sie den Antrag stellt zusätzlich:
- die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers. Hinweis: Die Ausweiskopie ist mit dem Hinweis "KOPIE" zu versehen.
- der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
- die Terminbestätigung
Firmen oder Vereine müssen zusätzlich die folgenden Dokumente vorlegen:
- einen Firmen-/Vereinsnachweis (zum Beispiel einen Handelsregisterauszug oder ein Vereinsregisterauszug)
falls ein Bevollmächtigter für die Firma oder den Verein den Antrag stellt:
- die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten gemäß Firmen-/Vereinsnachweis. Hinweis: Die Ausweiskopie ist mit dem Hinweis "KOPIE" zu versehen.
- der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Im Falle einer Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist kein gesonderter Termin für die Abholung erforderlich, da Ihre Unterlagen direkt ausgehändigt werden.
Zu Beachten
Vergewissern Sie sich bitte, dass das Dokument nicht bei einer Bank oder einem anderen Finanzierungsinstitut wegen eines Leasing- oder Finanzierungsvertrages hinterlegt ist, bevor Sie eine Ersatzausstellung beantragen! Denn die Kosten für eine Ersatzausstellung werden nicht zurückerstattet, falls das Dokument später wieder aufgefunden wird.
In der Regel wird eine Erklärung an Eides statt(kostenpflichtig) gefordert werden müssen.
Folgende Möglichkeiten dazu:
Sie erscheinen persönlich:
- die Erklärung wird beim LBV von Ihnen persönlich abgenommen
Im Falle einer Bevollmächtigung:
- eine vom Fahrzeughalter abgegebene und unterschriebene Erklärung an Eides statt (muss den gesetzlichen Vorgaben für eine Versicherung an Eides statt genügen)
Der Bevollmächtigte kann den Verlust nicht an Eides statt für den Fahrzeughalter erklären.
Terminbuchung für die Antragsstellung
Für den Antrag ist ein Termin beim LBV notwendig. Diesen können Sie ganz einfach online unter Terminbuchung vereinbaren. Gehen Sie hier wie folgt vor:
1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten) und wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Zulassung, private Kunden die Dienstleistung Antrag neue Fahrzeugpapiere nach Diebstahl oder Verlust aus.
2. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
3. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
4. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
5. Sie erhalten eine Mail. Bitte bestätigen Sie den Termin.
Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.
Falls Sie neue Fahrzeugpapiere benötigen, weil die Papiere beschädigt sind, buchen Sie bitte den Termin " Verlust von Fahrzeugpapieren".
Terminbuchung für die Abholung
Auch für die Abholung des Dokuments muss ein Termin gebucht werden. Verfahren Sie dabei wie oben beschrieben, aber wählen Sie im zweiten Schritt die Dienstleistung Abholung aufgebotene Zulassungsbescheinigung Teil II. Der Termin kann auch bei der Antragstellung vereinbart werden.
Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss an die Buchung erhalten, nehmen Sie bitte unbedingt zur Abholung mit.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird im Falle einer Beschädigung sofort eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II inklusive Teil I ausgestellt. Im Falle eines Diebstahls oder eines Verlusts kann eine neue Zulassungsbescheinigung erst nach einer Frist von mindestens vier Wochen ausgestellt werden. Der LBV wird Sie informieren, sobald die Ausstellung erfolgen kann.
Gebühren
Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes im Falle der Beschädigung kostet 32,00 EUR. Ggf. kommen die Kosten für die Abnahme einer Versicherung an Eides statt in Höhe von 31,30 EUR dazu. Die genaue Höhe kann erst vor Ort anhand der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).