Änderung der Fahrzeugpapiere
Namens- oder Adressänderungen sowie technische Änderungen am Fahrzeug müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Beschreibung der Leistung
Namens- und Adressänderungen des Halters oder technische Änderungen am Fahrzeug müssen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Die Fahrzeugpapiere bestehen aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
Informationen
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Das Fahrzeug muss in Hamburg zugelassen oder in Hamburg registriert sein.
Benötigte Unterlagen
Folgende Unterlagen benötigen Sie für eine Änderung in den Fahrzeugpapieren:
- Personalausweis ein gültiger Personalausweis oder ein elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (bei einer Namensänderung muss der neue Name bereits im Ausweisdokument eingetragen sein)
- eine Einwilligungserklärung aller Erziehungsberechtigten bei nicht voll geschäftsfähigen Personen
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - bei Adressänderung nicht zwingend erforderlich
- gültige HU-Bescheinigung
- die Terminbestätigung
zusätzlich bei einer Namensänderung:
- die Namensänderungs- oder Heiratsurkunde
zusätzlich bei einer technischen Änderung:
- Nachweis über die Änderungen (technisches Gutachten einer technischen Prüfstelle, z.B. TÜV oder Dekra) im Original
- Bei steuerrelevanten technischen Änderungen: ein vom Halter ausgefülltes SEPA-Mandat im Original für die Erhebung der Kfz-Steuer. Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sog. zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.
- Bei Änderung der Fahrzeugart oder Fahrzeugnutzung: die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB).
Falls der Antrag in Vollmacht gestellt werden soll außerdem:
- eine lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original sowie eine lesbare Farbkopie des Ausweises des Fahrzeughalters.
- Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Zu Beachten
Änderung in den Kundenzentren der Bezirksämter
Anschriftenänderungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), soweit Sie sich auf Privatfahrzeuge beziehen, die bereits ein Hamburger Kennzeichen haben und es sich um die erste Anschriftenänderung handelt, können auch in den Kundenzentren der Bezirksämter im Rahmen der Ummeldung vorgenommen werden.
Alle weiteren Änderungen müssen im LBV vorgenommen werden.
Terminbuchung
- Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten)
- Wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Zulassung private Kunden, je nach Ihrem Anliegen die Dienstleistung Eintragung technischer Änderungen oder Namensänderung / Adressänderung.
- Nutzen Sie Standortauswahl um Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
- Nutzen Sie die Datumsauswahl um den nächsten freien Termin unabhängig vom Standort zu finden.
- Wählen Sie im angezeigten Kalender einen freien Termin (Datum und Uhrzeit)
- Geben Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse für die Buchung ein.
Im Anschluss erhalten Sie eine Terminbestätigung. Bitte bringen Sie diese zum Termin mit.
Fristen
Die Eintragung von Änderungen der persönlichen Daten oder technischen Änderungen am Fahrzeug hat unverzüglich zu erfolgen.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Dauer
taggleich
Gebühren
Die Gebühren belaufen sich auf 11 EUR bis 50 EUR. Die genaue Höhe der Kosten kann erst nach Sichtung der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Sofern eine Straßenumbenennung erfolgt, werden keine Gebühren zur Änderung der Fahrzeugpapiere erhoben.