Für Importfahrzeuge aus dem Ausland können Ausnahmegenehmigungen für die Nutzung in Deutschland beantragt werden, wenn die Fahrzeuge nicht den vorgegebenen Bau- und Betriebsvorschriften entsprechen.
Ausnahmegenehmigung von den Bau- und Betriebsvorschriften für Importfahrzeuge
Beschreibung der Leistung
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) enthält Bau- und Betriebsvorschriften, die von den Fahrzeugen in Deutschland eingehalten werden müssen. Für Fahrzeuge, die diese Vorschriften nicht erfüllen, können Ausnahmegenehmigungen beantragt werden, um das Fahrzeug trotzdem fahren zu dürfen.
Informationen
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Die benötigten Unterlagen hängen vom Einzelfall ab. Mindestens benötigt werden:
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr
- gegebenenfalls eine Zulassungsvollmacht
- gegebenenfalls ein reserviertes Kennzeichen
Zu Beachten
Da sich Sicherheitsanforderungen und bauliche Abweichungen stark unterscheiden können, kann immer nur über einen Einzelfall entschieden werden. Lassen Sie sich am besten vor Antragsstellung telefonisch vom Transport- und Genehmigungs-Management des Landesbetrieb Verkehr (LBV).
Wichtig: Ausnahmegenehmigungen für Importfahrzeuge werden ausschließlich im Standort Mitte bearbeitet.
Fristen
Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Die genaue Höhe der Gebühren ist immer vom Einzelfall abhängig und kann vorher nicht mitgeteilt werden. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).