Für Importfahrzeuge aus dem Ausland können Ausnahmegenehmigungen für die Nutzung in Deutschland beantragt werden, wenn die Fahrzeuge nicht den vorgegebenen Bau- und Betriebsvorschriften entsprechen.
Alle Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie hier: Ausnahmegenehmigung von den Bau- und Betriebsvorschriften für Importfahrzeuge nach § 70 StVZO