Mängel am Fahrzeug oder ein erloschener Versicherungsschutz müssen umgehend behoben werden. Beim Fahrzeugverkauf muss das Fahrzeug durch den neuen Halter umgehend um- oder abgemeldet werden. Anderenfalls wird das Fahrzeug seitens der Behörden außer Betrieb gesetzt.
Alle Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie hier: Fahrzeugmängel, Versicherungsschutz und Fahrzeugverkauf
Sonderzeichen und Namen können fälschlicherweise übersetzt werden