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Fahrzeug-Zulassung

Rote Kennzeichen beantragen (gewerbliche Nutzung)

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Händler:innen können für die gewerbliche Nutzung rote Kennzeichen beantragen. Hiermit dürfen Fahrzeuge, die nicht zugelassen sind, kurzzeitig im Straßenverkehr gefahren werden.

Kfz Kennzeichen, Rote Kennzeichen und Tausch Fahrzeugscheinheft

Beschreibung der Leistung

Manchmal muss ein Auto, das nicht zugelassen ist, trotzdem kurzzeitig im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Für solche kurzzeitigen Fahrten gibt es in Deutschland die sogenannten roten Kennzeichen.

Rote Kennzeichen werden auch als Händlerkennzeichen bezeichnet und werden in der Regel für Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten genutzt, wenn die Fahrzeuge nicht zugelassen sind. Sie werden nur befristet und auch nur an zuverlässige Betriebe ausgegeben. Händler, die zum Besitz solcher Kennzeichen berechtigt sind, müssen ein Fahrzeugscheinheft führen. Im Fahrzeugscheinheft müssen alle Fahrzeuge eingetragen werden, die mit einem roten Kennzeichen gefahren werden. Es muss nach Ablauf der Gültigkeit oder wenn es voll ist beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) getauscht werden, dabei werden die Einträge im Heft und im Fahrtenverzeichnis geprüft.

 

Informationen

Voraussetzungen

Die Beantragung beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) ist nur möglich, wenn der Betrieb sowohl seinen Sitz als auch die PKW-Stellplätze in Hamburg hat. Weiterhin muss der Verantwortliche persönlich an einer Unterweisung zum Umgang mit den roten Kennzeichen teilnehmen. Es muss außerdem nachgewiesen werden, dass der Händler oder die Werkstatt auch tatsächlich die angegebenen Tätigkeiten ausübt.

Beim Tausch der Fahrzeugscheinhefte für Rote Kennzeichen muss eines der Formulare, die unter dem folgenden Link abrufbar sind, ausgefüllt werden:
 

  • https://www.hamburg.de/lbv-fahrzeug/6918520/haendler/

Darüber hinaus muss der Tausch der Fahrzeugscheinhefte mangels Option zum Ankreuzen handschriftlich vermerkt werden.

Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung roter Kennzeichen müssen folgende Unterlagen vorliegen:

  • ein gültiger Personalausweis oder gültiger Pass mit aktueller Meldebestätigung
  • ein Firmennachweis (zum Beispiel eine Gewerbeanmeldung, die nicht älter als drei Monate ist, oder ein Handelsregisterauszug)
  • die elektronische Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen als eVB-Code (erhältlich bei der Kfz-Versicherung)
  • ein Führungszeugnis (Merkmal O für behördliche Zwecke, zu beantragen bei der Meldebehörde)
  • einen Stellplatznachweis (zum Beispiel der Miet- oder Kaufvertrag des Grundstücks)
  • die Terminbestätigung

Für den Hefttausch bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • das alte Fahrzeugscheinheft beziehungsweise die alten Fahrzeugscheinhefte
  • das Fahrtenverzeichnis
  • die Terminbestätigung

Zu Beachten

Terminbuchung
Rote Kennzeichen können nur am Standort LBV-Nord beantragt werden. Der Hefttausch kann in allen LBV-Standorten erfolgen (am Standort Mitte nur mit Termin, an allen anderen Standorten auch ohne Termin über den sog. Händlerschalter). Die Terminbuchung erfolgt über den LBV. Gehen Sie hier wie folgt vor:
1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten) und wählen Sie für die Beantragung roter Kennzeichen unter Dienstleistungsgruppe Rote Kennzeichen (gewerbliche Kunden) die Dienstleistung Beantragung rote Kennzeichen für Händler oder die Dienstleistung Ausstellung neuer Fahrzeugscheinhefte.
2. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
3. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
4. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
5. Sie erhalten eine E-Mail. Bitte bestätigen Sie den Termin.

Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.

Verlust des Fahrzeugscheinheftes oder des Fahrtenverzeichnisses
Wenn das Fahrzeugscheinheft oder das Fahrtenverzeichnis verloren wurde, muss der Verantwortliche dies durch die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung glaubhaft nachweisen. Diese muss persönlich beim LBV erfolgen.

Fristen

Rote Kennzeichen werden nur befristet ausgegeben. Wenn Sie darüber hinaus rote Kennzeichen brauchen, können Sie rechtzeitig vor Ablauf der Frist einen Antrag auf Verlängerung stellen.

Gebühren

Die Beantragung roter Kennzeichen kostet zwischen 192,00 EUR und 220,00 EUR. Die genaue Höhe kann erst vor Ort anhand der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Pro Heft müssen 15,30 EUR gezahlt werden.

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für rote Kennzeichen ist in § 16 Abs.3  Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) zu finden.

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