Händler:innen können für die gewerbliche Nutzung rote Kennzeichen beantragen. Hiermit dürfen Fahrzeuge, die nicht zugelassen sind, kurzzeitig im Straßenverkehr gefahren werden.
Alle Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie hier: Rote Kennzeichen beantragen (gewerbliche Nutzung)