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Fahrzeug-Zulassung

Gebrauchtfahrzeug anmelden

Wenn ein Gebrauchtfahrzeug gekauft oder übernommen wird, muss dieses auf den neuen Halter umgemeldet werden.

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Beschreibung der Leistung

Kraftfahrzeuge müssen immer dort zugelassen sein, wo auch der melderechtliche Hauptwohnsitz der Halterin oder des Halters ist. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Hamburg haben, muss daher auch Ihr neu erworbenes Auto in Hamburg zugelassen werden.
Eine Kfz-Anmeldung hat unverzüglich zu erfolgen.
Wie Sie Ihr Fahrzeug zulassen können und was Sie darüber hinaus noch beachten müssen, erfahren Sie hier.
Zulassung auf gleiche Halterin bzw. Halter: Soll das gleiche Fahrzeug auf die gleiche Halterin bzw. den gleichen Halter zugelassen werden, handelt es sich um eine Wiederzulassung. Alle Informationen dazu finden Sie unter „Links“.

 

Informationen

Voraussetzungen

Das Fahrzeug kann nur beim LBV umgemeldet werden, wenn der melderechtliche Hauptwohnsitz der Halterin oder des Halters in Hamburg liegt. Eine persönliche Ummeldung muss bereits erfolgt sein.

Benötigte Unterlagen

Für die Zulassung müssen folgende Unterlagen vorliegen:

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) oder eine Abmeldebescheinigung
  • die elektronische Versicherungsbestätigung als eVB-Code (erhältlich bei der Kfz-Versicherung)
  • die bisherigen Kennzeichenschilder, wenn neue Kennzeichen ausgestellt werden sollen oder müssen
  • eine Einwilligungserklärung aller Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen/nicht voll geschäftsfähigen Personen
  • ein Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (TÜV) und gegebenenfalls ein Nachweis über die durchgeführte Sicherheitsüberprüfung und Abgasuntersuchung
  • ein SEPA-Kombimandat im Original zum Einzug der Kfz-Steuer im Lastschriftverfahren (Formular zu finden unter Services und Links)
    Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sog. zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.
  • eine Verfügungsberechtigung (z.B. Kaufvertrag, Erbschein, Schenkungsvertrag), wenn der neue Halter noch nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen ist
  • die Terminbestätigung

zusätzlich, falls ein Bevollmächtigter stellvertretend für Sie den Antrag stellt

  • die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers. Hinweis: Die Farbkopie ist mit dem Hinweis "KOPIE" zu versehen.
  • der Ausweis des Bevollmächtigten im Original

Firmen oder Vereine müssen zusätzlich die folgenden Dokumente vorlegen:

  • einen Firmen-/Vereinsnachweis (z.B. einen Handelsregisterauszug oder ein Vereinsregisterauszug)

falls ein Bevollmächtigter den Antrag stellt

  • die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit der lesbare Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten. Hinweis: Die Farbkopie ist mit dem Hinweis "KOPIE" zu versehen.
  • der Ausweis des Bevollmächtigten im Original

Zu Beachten

Terminbuchung
Die Terminbuchung erfolgt über den LBV. Gehen Sie hier wie folgt vor:
1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten) und wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Zulassung, private Kunden die Dienstleistung Umschreibung eines Fahrzeuges. Soll gleichzeitig ein altes Fahrzeug abgemeldet werden, wählen Sie bitte Umschreibung eines Fahrzeuges und Abmeldung.

2. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
3. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
4. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
5. Sie erhalten eine E-Mail. Bitte bestätigen Sie den Termin.
Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.

Sind Halter und Eigentümer des Fahrzeuges nicht identisch (wie bspw. bei Leasingfahrzeugen) muss dem LBV mitgeteilt werden, auf wen das Fahrzeug zugelassen werden soll.

Fristen

Eine Kfz-Anmeldung hat unverzüglich zu erfolgen.

Gebühren

Die Gebühren belaufen sich auf eine Summe zwischen 19,20 EUR und 60,00 EUR. Die exakte Gebührenhöhe kann erst vor Ort nach Sichtung der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Ummeldung des Fahrzeugs nach Umzug (Adressänderung)

Nach einem Umzug muss ein Fahrzeug in den neuen Zulassungsbezirk umgemeldet werden. Auch bei einem Umzug innerhalb Hamburgs muss die neue Adresse in den Fahrzeugpapieren aktualisiert werden.

Wichtiger Hinweis: Bitte buchen Sie aktuell IMMER einen Termin.