Hier zur Online-Umschreibung
Achtung beim Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen! Kein Verbleib des Kennzeichens am Kfz bei Übergabe! Weitere Informationen: Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen
Wenn ein Gebrauchtfahrzeug gekauft oder übernommen wird, muss dieses auf den neuen Halter umgemeldet werden.
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Achtung beim Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen! Kein Verbleib des Kennzeichens am Kfz bei Übergabe! Weitere Informationen: Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen
Kraftfahrzeuge müssen immer dort zugelassen sein, wo auch der melderechtliche Hauptwohnsitz der Halterin oder des Halters ist. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Hamburg haben, muss daher auch Ihr neu erworbenes Auto in Hamburg zugelassen werden.
Eine Kfz-Anmeldung hat unverzüglich zu erfolgen.
Wie Sie Ihr Fahrzeug zulassen können und was Sie darüber hinaus noch beachten müssen, erfahren Sie hier.
Zulassung auf gleiche Halterin bzw. Halter: Soll das gleiche Fahrzeug auf die gleiche Halterin bzw. den gleichen Halter zugelassen werden, handelt es sich um eine Wiederzulassung. Alle Informationen dazu finden Sie unter „Links“.
Das Fahrzeug kann nur beim LBV umgemeldet werden, wenn der melderechtliche Hauptwohnsitz der Halterin oder des Halters in Hamburg liegt. Eine persönliche Ummeldung muss bereits erfolgt sein.
Für die Zulassung müssen folgende Unterlagen vorliegen:
zusätzlich, falls ein Bevollmächtigter stellvertretend für Sie den Antrag stellt
Firmen oder Vereine müssen zusätzlich die folgenden Dokumente vorlegen:
falls ein Bevollmächtigter den Antrag stellt
Terminbuchung
Die Terminbuchung erfolgt über den LBV. Gehen Sie hier wie folgt vor:
1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten) und wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Zulassung, private Kunden die Dienstleistung Umschreibung eines Fahrzeuges. Soll gleichzeitig ein altes Fahrzeug abgemeldet werden, wählen Sie bitte Umschreibung eines Fahrzeuges und Abmeldung.
2. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
3. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
4. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
5. Sie erhalten eine E-Mail. Bitte bestätigen Sie den Termin.
Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.
Sind Halter und Eigentümer des Fahrzeuges nicht identisch (wie bspw. bei Leasingfahrzeugen) muss dem LBV mitgeteilt werden, auf wen das Fahrzeug zugelassen werden soll.
Eine Kfz-Anmeldung hat unverzüglich zu erfolgen.
Die Gebühren belaufen sich auf eine Summe zwischen 19,20 EUR und 60,00 EUR. Die exakte Gebührenhöhe kann erst vor Ort nach Sichtung der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Nach einem Umzug muss ein Fahrzeug in den neuen Zulassungsbezirk umgemeldet werden. Auch bei einem Umzug innerhalb Hamburgs muss die neue Adresse in den Fahrzeugpapieren aktualisiert werden.