Für die Zulassung müssen Fahrzeuge den vorgeschriebenen Bau- und Betriebsvorschriften entsprechen. Hiervon können im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO beantragt werden.
Alle Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie hier: Ausnahmegenehmigung von den Bau- und Betriebsvorschriften