Für die Zulassung müssen Fahrzeuge den vorgeschriebenen Bau- und Betriebsvorschriften entsprechen. Hiervon können im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO beantragt werden.
Ausnahmegenehmigung von den Bau- und Betriebsvorschriften
Beschreibung der Leistung
Fahrzeuge, die den Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) oder dem Europäischen Recht nicht entsprechen, werden in Deutschland nicht zugelassen. Darunter können zum Beispiel Fahrzeuge mit spezifizierter Bauweise oder Importfahrzeuge fallen, deren Fahrzeugumbau unverhältnismäßig wäre. Beim Landesbetrieb Verkehr können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Informationen
Wichtige Hinweise
Benötigte Unterlagen
Der Umfang der Unterlagen zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Die folgenden Dokumente werden aber mindestens benötigt:
- ein Antrag nach § 70 StVZO mit Begründung und Angabe welche oder welches Fahrzeug/Fahrzeugkombination betroffen ist sowie für welchen Zeitraum
- ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- gegebenenfalls eine Handlungsvollmacht
Zu Beachten
Die Entscheidung hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Über die Erteilung der Ausnahmegenehmigung wird erst nach Prüfung der vollständigen Unterlagen entschieden. Eine Beratung können Sie gerne telefonisch unter der Rufnummer +49 (40) 428 58 2492 oder per E-Mail unter ausnahmen@lbv.hamburg.de in Anspruch nehmen.
Wichtig: Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich am Standort Mitte.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Die Kosten sind je nach Einzelfall variabel. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).