Mit Saisonkennzeichen kann die Zulassung eines Fahrzeugs zwischen zwei und elf Monaten im Jahr zeitlich begrenzt werden.
Saisonkennzeichen beantragen oder ändern
Beschreibung der Leistung
Bei einem Saisonkennzeichen kann der Halter entscheiden, wie lange das Fahrzeug zugelassen sein soll. Die Dauer ist jedoch von mindestens zwei Monaten auf maximal elf Monate begrenzt.
Während der gewünschten Zeit ist das Fahrzeug für volle Monate zugelassen, also immer beginnend am ersten eines Monats und endend zum letzten Tag eines Monats. Es gelten alle Vorschriften wie bei einer normalen Anmeldung. Der einzige Unterschied zum normalen Kennzeichen ist, dass das Fahrzeug nur innerhalb des Zulassungszeitraums im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden darf. Da der Zeitraum der Zulassung bei einem Saisonkennzeichen in der Zulassungsbescheinigung Teil I und auf dem Kennzeichenschild vermerkt wird, müssen bei einer Änderung auch die Kennzeichenschilder ausgetauscht sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I geändert werden.
Informationen
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss seinen Hauptwohnsitz in Hamburg haben, bei Firmen muss der Betriebssitz in Hamburg liegen.
Benötigte Unterlagen
Für die Beantragung eines Saisonkennzeichens benötigen Sie folgende Unterlagen:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass im Original mit aktueller Meldebestätigung
- die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB Code) mit Angabe des Versicherungszeitraums, erhältlich bei der Kfz-Versicherungsgesellschaft
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder die Abmeldebescheinigung
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- die Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
- die gültige Prüfbescheinigung der Hauptuntersuchung (HU), wenn die Hauptuntersuchung bereits erforderlich war; dies können Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I einsehen
falls ein Bevollmächtigter stellvertretend für Sie den Antrag stellt
- der Ausweis des Bevollmächtigten
- die lesbare Farbkopie des Ausweises des Fahrzeughalters
- ein SEPA-Kombimandat im Original für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverfahren
(Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sog. zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.) - die Terminbestätigung
Firmen müssen zusätzlich noch die folgenden Dokumente vorlegen:
- einen Firmennachweis (z.B. ein Handelsregisterauszug, die Gewerbeanmeldung oder bei eingetragenen Vereinen der Vereinsregisterauszug)
falls ein Bevollmächtigter stellvertretend für Sie den Antrag stellt:
- lesbare Farbkopie des Ausweises des Zeichnungsbefugtem der Firma
Zu Beachten
Der Zeitraum der Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr muss mit dem in der Versicherungsbestätigung genannten Zeitraum übereinstimmen.
Die Dauer der Zulassung wird an der rechten Seite des Kennzeichenschildes eingeprägt. Zudem wird sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen. Die Einprägung des Zeitraums auf das Kennzeichenschild beansprucht Platz. Die Kombination aus Buchstaben und Zahlen darf nicht mehr als sieben Zeichen (einschließlich HH) betragen.
Besonderheiten Kurzzeitkennzeichen
Die Ausgabe eines Kurzzeitkennzeichens ist auch bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen (außerhalb des Saisonzeitraums) möglich.
Terminbuchung
Die Terminbuchung erfolgt über den LBV. Gehen Sie hier wie folgt vor:
1. Besuchen Sie die Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten) und wählen Sie unter der Dienstleistungsgruppe Zulassung, private Kunden die Dienstleistung Umkennzeichnung auf eigenen Wunsch.
2. Nutzen Sie die Standortauswahl, um sich Termine an einem bestimmten Standort anzeigen zu lassen.
3. Nach Wahl des Standortes nutzen Sie den angezeigten Kalender, um einen freien Termin (Datum und Uhrzeit) zu wählen.
4. Geben Sie nun Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse zur Buchung ein.
5. Sie erhalten eine E-Mail. Bitte bestätigen Sie den Termin.
Die Terminbestätigung, die Sie im Anschluss erhalten, bringen Sie bitte unbedingt zum Termin mit.
Fristen
keine
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Buchen Sie online einen Termin.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
- Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
- Dokumente und Schilder werden Ihnen ausgehändigt.
- Ihr Fahrzeug ist zugelassen.
Dauer
i.d.R. sofort
Gebühren
Die Gebührenhöhe beträgt zwischen 26,30 EUR und 50,00 EUR. Die genaue Summe kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Sie richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Widerspruch bei ablehnendem Bescheid
Rechtsgrundlage
§ 10 Absatz 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Anlage 4 Abschnitt 5 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)