FAQs Bewohner- und Besucherparken
Alle Antworten zu den häufigsten Fragen rund um das Bewohner- und Besucherparken.
FAQ zum Bewohnerparken
Ein Bewohnerparkgebiet ist ein Bereich, in dem Bewohner:innen mit einem gültigen Bewohnerparkausweis parken dürfen – ohne zusätzliche Parkgebühr und ohne Zeitbegrenzung. Für alle anderen ist Parken dort mit Parkschein im Rahmen der Höchstparkdauer möglich.
Ein Bewohnerparkausweis ist keine Garantie für einen Parkplatz direkt vor der Haustür, denn öffentliche Parkplätze stehen der Allgemeinheit zur Verfügung. Deshalb braucht es auch gute Gründe für die Einführung neuer Bewohnerparkgebiete: Zum Beispiel einen starken Parkdruck, weil viele Menschen dort kaum private Parkplätze haben und die Nachfrage hoch ist. Oder wenn es um Verkehrssicherheit, Umweltschutz oder die Stadtentwicklung geht. In all diesen Fällen muss ein durchdachtes Parkraumkonzept vorliegen.
Größere Bewohnerparkgebiete werden in kleinere quartiersbezogene Zonen aufgeteilt, die bis zu 1.500 m ausgedehnt sein dürfen.
Ein Bewohnerparkgebiet wird eingerichtet, um das fußläufige Parken in Wohnungsnähe für Bewohner:innen zu erleichtern. Durch die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten erhöhen sich die Chancen für die Bewohner:innen auf einen freien Stellplatz, da das Dauerparken gebietsfremder Fahrzeuge verhindert wird. Dort, wo ein hoher Parkdruck vorhanden ist, und Bewohner:innen mangels ausreichender Stellplätze keine Möglichkeit haben, einen Parkplatz in fußläufiger Entfernung zu finden, können Bewohner:innen einen Bewohnerparkausweis für ihr Fahrzeug beantragen.
Der Bewohnerparkausweis ist für Personen gedacht, die im Gebiet wohnen. Das heißt: Sie müssen im Bewohnerparkgebiet entweder mit Hauptwohnsitz oder mit einer Zweitadresse angemeldet sein.
Jede Person kann nur für ein zugelassenes Fahrzeug einen Bewohnerparkausweis erhalten, auch wenn sie mehrere hat.
Das gilt auch für Motorräder, für die es spezielle Halterungen für den Ausweis gibt.
Für Anhänger oder Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen kann kein Bewohnerparkausweis beantragt werden.
Der Bewohnerparkausweis können Sie online über das Serviceportal Hamburg oder an einem der LBV Standorte beantragen. Für die Beantragung vor Ort müssen Sie einen Termin unter www.lbv-termine.de buchen.
Alternativ können Sie auch beim Hamburg Service einen Bewohnerparkausweis beantragen. Termine buchen Sie hier: Hamburg Service vor Ort
Änderungen im Bewohnerparkausweis (z.B. Änderung des Kennzeichens, Umzug) können Sie ebenfalls online über das Serviceportal vornehmen.
Hier geht es zur Beantragung des Bewohnerparkausweises: Bewohner- und Besucherparkausweis beantragen
Möchten Sie den Bewohnerparkausweis online über das Serviceportal Hamburg beantragen, beachten Sie bitte folgendes:
- Tragen Sie bitte Ihren Namen und Ihre Adresse genauso ein, wie es in Ihrem Personalausweis oder der Meldebestätigung steht. Ihre Daten müssen mit denen aus dem amtlichen Melderegister übereinstimmen.
- Sie benötigen einen Scan oder ein Foto der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zum Hochladen. Mögliche Dateiformate sind: jpg, pdf und png.
- bei Verlängerung benötigen Sie: die Nummer des aktuellen, noch gültigen Bewohnerparkausweises.
- Zusätzlich bei Firmenwagen: ausgefüllte Firmenwagenbestätigung des Arbeitsgebers
- Zusätzlich, wenn Antragsteller nicht der Fahrzeughalter ist: ausgefüllte Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters
Möchten Sie den Bewohnerparkausweis vor Ort an einem der LBV Standorte beantragen, buchen Sie bitte unter www.lbv-termine.de einen Termin. Auch an den Standorten des Hamburg Service können Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen. Die Terminbuchung erfolgt über den folgenden Link: Hamburg Service vor Ort Standorte & Öffnungszeiten - hamburg.de
Für die Beantragung vor Ort bringen Sie bitte mit:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- bei Verlängerung: den bisherigen Bewohnerparkausweis
Zusätzlich bei Antragstellung mit Vollmacht:
- die Vollmacht im Original
- einen gültigen Personalausweis; alternativ Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des Antragstellers (oder eine Kopie des jeweiligen Dokuments)
- Personalausweis des Bevollmächtigten
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen, Kosten und der Bearbeitungszeit finden Sie hier.
Die Gebühr pro Bewohnerparkausweis beträgt online 70 € und vor Ort 90 € pro Jahr. Geht der Ausweis verloren oder wird beschädigt, wird kostenlos ein Ersatz ausgestellt. Die Anpassung des Ausweises (durch Änderung des Kennzeichens oder Umzug in eine andere Bewohnerparkzone) kostet 10 €. Die Hamburger Parkgebührenordnung ist Grundlage der Gebührenhöhe.
Online können Sie mit PayPal oder Kreditkarte bezahlen. Beim LBV vor Ort oder beim Hamburg Service können Sie mit Karte zahlen.
Bitte beachten Sie:
Bei Kreditkarten braucht das System Ihre E-Mail und Adresse. Das ist eine weltweite Sicherheitsregel, damit Kartenzahlungen sicherer sind – sowohl für Kartennutzer:innen als auch für die Zahlungsempfänger:innen.
Die Gültigkeit eines Bewohnerausweises beträgt ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr.
Bei Einführung eines neuen Bewohnerparkgebietes kann der Ausweis bereits ca. sechs Wochen vor offiziellem Start beantragt werden. Dessen Gültigkeitszeitraum beginnt erst ab dem Startdatum des Bewohnerparkgebietes.
FAQ zum Besucherparken
Wenn Sie jemanden besuchen möchten, der/die in einem Bewohnerparkgebiet wohnt, können Sie im Rahmen der Höchstparkdauer mit einem normalen Parkticket parken oder mit alternativen Verkehrsmitteln anreisen.
Bei längeren Besuchen und Anreise mit dem Auto haben Bewohner:innen die Möglichkeit, für Ihren Besuch Besucherparkausweise zu beantragen. Sie können Besucherparkausweise bequem online oder vor Ort beim LBV oder Hamburg Service vor Ort beantragen. Der Ausweis kostet 4 € in den Gebührenzonen I und II bzw. 3 € in den Gebührenzonen III und IV pro Tag und pro Fahrzeug. Damit dürfen Sie über die Höchstparkdauer hinaus in der entsprechenden Zone parken.
Den Besucherparkausweis können Bewohner:innen online beantragen. Für eine Beantragung an einem Standort des LBV kann unter www.lbv-termine.de ein Termin gebucht werden. Alternativ können Besucherparkausweise auch ohne Termin in den unter www.lbv-termine.de angegebenen Zeiten und Standorten beantragt werden.
Hier geht es zur Online-Beantragung des Besucherparkausweises
Hier geht es zur Online-Beantragung von Besucherparkausweisen in den Hamburg Service Zentren
Online ist das schnell erledigt:
- Einfach Ihren Namen und Ihre Adresse so eingeben, wie es in Ihrem Personalausweis oder der Meldebestätigung steht. Ihre Daten müssen mit denen aus dem amtlichen Melderegister übereinstimmen.
- Halten Sie das Kennzeichen der Besucherin bzw. des Besuchers zur Eintragung in den Besucherparkausweis bereit.
Danach können Sie den Besucherparkausweis sofort zu Hause ausdrucken.
Für die Beantragung eines Besucherparkausweises an einem Standort des LBV kann unter www.lbv-termine.de ein Termin gebucht werden.
Einen Termin beim Hamburg Service vereinbaren Sie hier: Besucherparkausweis beantragen (Hamburg Service) - City Einwohnerangelegenheiten - hamburg.de
Bitte bringen Sie folgendes mit:
- einen gültigen Personalausweis; alternativ Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der Bewohnerin oder des Bewohners
- Angabe des Kennzeichens der Besucherin bzw. des Besuchers
Für den Besucherparkausweis wird in den Zonen I und II eine Gebühr von 4,00 EUR pro Tag und in den Zonen III und IV eine Gebühr von 3,00 EUR pro Tag erhoben.
Der Besucherparkausweis gilt am Ausstellungstag für die gesamte angegebene bewirtschaftete Zeit. Diese liegt üblicherweise im Zeitraum von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr, allerdings kann diese auch in bestimmten Gebieten abweichen.
Außerhalb des jeweiligen Zeitraums ist das Parken für alle Verkehrsteilnehmer:innen ohne Besucherparkausweis in den Bewohnerparkzonen möglich.
Nein, ein bereits ausgestellter Besucherparkausweis kann nicht geändert werden.
Pro Monat können maximal 20 Besucherparkausweise beantragt werden. Alle 20 Besucherparkausweise können auch für einen Tag beantragt werden. Ist das Kontingent verbraucht, können im Folgemonat erneut 20 Besucherparkausweise beantragt und ausgestellt werden.