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FAQs

Fahrzeug-Zulassung

Alle Antworten zu den häufigsten Fragen rund um die Fahrzeug-Zulassung und -Abmeldung sowie weiteren Angelegenheiten rund ums Fahrzeug.

FAQ Fahrzeug-Zulassung

Ja, denn die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I sind nicht immer eindeutig.

Es werden keine telefonischen Auskünfte zu fahrzeugspezifischen Daten erteilt, da dies nicht mit dem Datenschutz konform ist. Sie erhalten diese Information nur, wenn Sie am Telefon glaubhaft machen können, dass Sie die eingetragene Halterin bzw. der eingetragene Halter sind (Name, Geburtsdatum, Adresse, letztes Kennzeichen und Fahrzeug-Ident-Nr.).

Nein, es wird empfohlen die Kennzeichenschilder erst während des Zulassungsverfahrens vor Ort prägen zu lassen, auch wenn Sie Ihr neues Kennzeichen bereits kennen (Wunschkennzeichenreservierung). Dafür stehen Ihnen mehrere Schilderpräger vor Ort zur Verfügung.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Kfz-Zulassung.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Zulassung von Importfahrzeugen.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss nicht zwingend im Original für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens vorgelegt werden. Alternativ genügt die Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II.

Nein, Sie müssen lediglich die Zulassungsbescheinigung I und II sowie die alten Kennzeichenschilder mitbringen. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Kfz-Abmeldung.

In der Regel nicht, ob eine Vorführung Ihres Fahrzeuges im Einzelfall erforderlich ist, wird im Rahmen der Zulassung entschieden.

Ja, Sie müssen Ihre alten Kennzeichen mitbringen, aber entfernen Sie die Plaketten vorher NICHT. Die Kennzeichenschilder müssen mit unbeschädigten Plaketten bei der Außerbetriebsetzung (Abmeldung) vorgezeigt werden. 

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Kfz-Abmeldung.

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