Fahrzeug-Zulassung
Alle Antworten zu den häufigsten Fragen rund um die Fahrzeug-Zulassung und -Abmeldung sowie weiteren Angelegenheiten rund ums Fahrzeug.
FAQ Fahrzeug-Zulassung
Brauche ich die Prüfbescheinigung vom TÜV, obwohl alles in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) steht?
Ja, denn die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I sind nicht immer eindeutig.
Kann ich telefonisch erfragen, ob mein Auto schon umgemeldet wurde?
Es werden keine telefonischen Auskünfte zu fahrzeugspezifischen Daten erteilt, da dies nicht mit dem Datenschutz konform ist. Sie erhalten diese Information nur, wenn Sie am Telefon glaubhaft machen können, dass Sie die eingetragene Halterin bzw. der eingetragene Halter sind (Name, Geburtsdatum, Adresse, letztes Kennzeichen und Fahrzeug-Ident-Nr.).
Muss ich bedruckte Kennzeichen mitbringen, wenn ich ein neues Auto zulasse (Wunschkennzeichenreservierung)?
Nein, es wird empfohlen die Kennzeichenschilder erst während des Zulassungsverfahrens vor Ort prägen zu lassen, auch wenn Sie Ihr neues Kennzeichen bereits kennen (Wunschkennzeichenreservierung). Dafür stehen Ihnen mehrere Schilderpräger vor Ort zur Verfügung.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Kfz-Zulassung.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Zulassung von Importfahrzeugen.
Muss ich für ein Kurzzeitkennzeichen die Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) mitbringen?
Die Zulassungsbescheinigung Teil I muss nicht zwingend im Original für die Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens vorgelegt werden. Alternativ genügt die Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II oder der Kaufvertrag, sofern dort die Fahrzeug-Ident-Nr. eingetragen ist.
Muss ich mein Auto mitbringen, wenn ich es abmelde?
Nein, Sie müssen lediglich die Zulassungsbescheinigung I und II sowie die alten Kennzeichenschilder mitbringen. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Kfz-Abmeldung.
Muss ich mein Auto mitbringen, wenn ich es zulasse?
In der Regel nicht. Sie müssen Ihr Auto nur zur Vorführung mitbringen, wenn es sich um ein hochwertiges Neufahrzeug direkt aus dem Ausland handelt, welches noch nie in der Bundesrepublik zugelassen war.
Muss ich meine alten Kennzeichen mitbringen, wenn ich mein Auto abmelde?
Ja, Sie müssen Ihre alten Kennzeichen mitbringen, aber entfernen Sie die Plaketten vorher NICHT. Die Kennzeichenschilder müssen mit unbeschädigten Plaketten bei der Außerbetriebsetzung (Abmeldung) vorgezeigt werden.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Kfz-Abmeldung.