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FAQs

Führerschein

Alle Antworten zu den häufigsten Fragen rund um den Führerschein.

FAQ Führerschein

Sofern Sie in Ihrem persönlichen Anliegen eine bestimmte Dringlichkeit nachweisen können (z.B. Verlust eines beruflich benötigten Führerschein, defekte Fahrerkarte o.ä.), wird dies an den LBV-Standorten Mitte und Nord taggleich ohne Termin bearbeitet. Sie werden in diesem Fall über eine Wartemarke bedient, die Sie an der Information erhalten.

Ja, der internationale Führerschein wird direkt durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erstellt und ausgehändigt. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie im Besitz eines Kartenführerscheins sind bzw. diesen bereits beantragt haben.

Hierfür ist eine Änderung Ihrer Führerscheindaten nötig. Daher buchen Sie bitte einen Termin unter www.lbv-termine.de. Wählen Sie dort die Kategorie „Führerschein“ und buchen Sie einen Termin für die Dienstleistung „Änderung von Führerscheindaten“.

Um Ihre verbesserte Sehkraft nachzuweisen, müssen Sie in diesem Termin ein augenärztliches Gutachten nach Anlage 6.2 FeV vorlegen.

Ihr Antrag auf erstmalige Erteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis wurde über die von Ihnen bevollmächtigte Fahrschule eingereicht. Bitte wenden Sie sich daher im ersten Schritt an die Fahrschule.

Aufgrund der rechtlichen Vorgaben (§ 17 FeV) findet die Prüfung grundsätzlich am Ort der Hauptwohnung, der schulischen oder beruflichen Ausbildung, des Studiums oder der Arbeitsstelle statt. Dies soll aus Gründen der Verkehrssicherheit verhindern, dass die Prüfung in einen verkehrsarmen Bereich verlegt wird. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist nur im Einzelfall unter eng gefassten Voraussetzungen möglich.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag nur in deutscher Sprache entgegengenommen werden kann. Sofern Sie diesbezüglich Unterstützung benötigen, bringen Sie bitte einen Dolmetscher mit.

Für die Antragstellung muss das Führungszeugnis nicht vorliegen. Sie können den Antrag auch stellen, wenn Ihr Führungszeugnis noch nicht beim LBV eingegangen ist. Eine gesonderte Recherche über den Eingang des Führungszeugnisses erfolgt im Vorfeld daher nicht.

Sofern bei der Antragstellung festgestellt wird, dass Ihr Führungszeugnis bereits beim LBV vorliegt, erfolgt die Aushändigung des Personenbeförderungsscheins direkt vor Ort. Anderenfalls wird dieser Ihnen nach Eingang Ihres Führungszeugnisses per Post zugesandt.

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