Geflüchtete aus der Ukraine in Hamburg
Führerschein: Ich habe einen Führerschein, der in der Ukraine ausgestellt wurde. Kann ich meinen Führerschein auch in Deutschland nutzen?
Sofern bei Ihnen der Schutzstatus besteht, können Sie Ihren Führerschein unbegrenzt in
Deutschland nutzen.
Zulassung meines Kraftfahrzeugs: Ich habe ein Auto, welches in der Ukraine zugelassen wurde. Darf ich dieses auch in Deutschland fahren?
Ja, Sie können Ihr in der Ukraine zugelassenes Auto ab dem Tag Ihrer Einreise in die Europäische Union (EU) für 12 Monate auch in Deutschland fahren. Danach ist eine Umschreibung nach Hamburg mit den erforderlichen Dokumenten notwendig. Bitte sorgen Sie dafür Sie, dass Ihr Fahrzeug ab dem 01.06.22 mit einem aktuellen Versicherungsschutz versehen ist.
Parken in Hamburg: Was muss ich beim Parken meines Kfz in Hamburg beachten?
In Hamburg gibt es in ausgewählten Gebieten das sogenannte Bewohnerparken. In diesen Gebieten ist für die Nutzung der freien Parkflächen das sichtbare Auslegen eines Bewohnerparkausweises erforderlich. Das Parken ist in diesen Bereichen auch immer gegen Gebühr für kurze Zeit möglich.
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie in einem Bewohnerparkgebiet wohnen? Das können Sie ganz einfach auf unserer Website prüfen. Unter diesem Link (auf Deutsch) finden Sie eine digitale Übersicht zu allen Bewohnerparkgebieten der Freien und Hansestadt Hamburg.
Für Menschen, die aufgrund des Krieges aus der Ukraine nach Hamburg kommen, besteht die Möglichkeit, für einen bestimmten Zeitraum einen gebührenfreien Bewohnerparkausweis beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) zu beantragen. Schreiben Sie uns dazu einfach eine Mail an die folgende E-Mail-Adresse:
bewohnerbesucherparken@lbv.hamburg.de
Versicherung meines Kraftfahrtzeuges: Ich bin aus der Ukraine mit meinem dort zugelassenen Auto nach Hamburg gekommen. Was mache ich im Falle eines Kfz-Schadens (z. B. bei einem Unfall)?
Sollten Sie über keine in Deutschland gültige Versicherung verfügen oder Ihre aktuelle Versicherung in Deutschland entstandene Schäden nicht übernehmen, so übernimmt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Schäden. Diese Regelung gilt in ganz Deutschland bis vorläufig zum 31.05.2022. Mehr Infos dazu finden Sie auf der Website des GDV unter diesem Link (auf Deutsch).
Für den Zeitraum nach dem 31. Mai 2022 haben sich die deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer bereiterklärt, den Haltern in der Ukraine zugelassener Fahrzeuge die Möglichkeit zum Abschluss befristeten Versicherungsschutzes nach dem Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (AuslPflVG) für bis zu maximal einem Jahr anzubieten. Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit einer Versicherung auf. Der Gebrauch (ggf.) nicht versicherter ukrainischer Pkw erfüllt Strafbarkeit nach § 9 Abs. 1 (AuslPflVG).