Bei bestimmten Fahrverstößen während der Probezeit muss ein Aufbauseminar bei einer Fahrschule absolviert werden.
Aufbauseminar für Fahranfänger
Beschreibung der Leistung
Ab Ausstellung der Fahrerlaubnis gilt die Probezeit für zwei Jahre. Fährt der Fahranfänger in dieser Zeit fehlerfrei und ohne Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO), erlischt sie automatisch. Wenn der Fahrer aber einen schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße gegen die StVO begeht, muss er ein Aufbauseminar bei einer Fahrschule absolvieren. Über geeignete Fahrschulen informiert der Fahrlehrerverband Hamburg. Wenn der Hauptwohnsitz des Fahranfängers in Hamburg liegt, wird das Seminar vom Landesbetrieb Verkehr (LBV) angeordnet.
Informationen
Wichtige Hinweise
Zu Beachten
Nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar ist das Original der Teilnahmebestätigung per Post an den LBV zu schicken (ein Versenden per Einschreiben mit Rückschein wird empfohlen).
Ablauf, Dauer & Gebühren
Gebühren
Die Teilnahme am Aufbauseminar ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich je nach gewählter Fahrschule.
Rechtliche Hinweise
Rechtsgrundlage
Das Aufbauseminar ist im § 35 der Fahrerlaubnisverordnung geregelt.