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Ausländischen Führerschein aus Drittstaaten tauschen

Wenn ein ausländischer Führerschein nicht in einem EU- oder EWR-Staat ausgestellt wurde, darf dieser für maximal sechs Monate in Deutschland genutzt werden. Danach muss ein deutscher Führerschein beantragt werden.

Alle Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie hier: Ausländischen Führerschein aus Drittstaaten tauschen

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