Wenn ein ausländischer Führerschein nicht in einem EU- oder EWR-Staat ausgestellt wurde, darf dieser für maximal sechs Monate in Deutschland genutzt werden. Danach muss ein deutscher Führerschein beantragt werden. Bei Listenstaaten muss häufig jedoch keine erneute Prüfung abgelegt werden.
Alle Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie hier: Ausländischen Führerschein aus Listenstaaten tauschen