Führerscheine sind seit 2013 befristet und müssen nach Ablauf ihrer Gültigkeit erneuert werden. Alle älteren Führerscheine müssen schrittweise bis 2033 in das aktuelle Führerscheinformat umgetauscht werden. Hier finden Sie Informationen zu allen Fristen.
Führerscheintausch (Tausch in befristeten EU-Kartenführerschein)
Führerscheine sind seit 2013 befristet und müssen nach Ablauf ihrer Gültigkeit erneuert werden. Alle älteren Führerscheine müssen schrittweise bis 2033 in das aktuelle Führerscheinformat umgetauscht werden. Hier finden Sie Informationen zu allen Fristen.
Beschreibung der Leistung
Alte Papierführerscheine müssen bis zum 19.01.2025 umgetauscht werden, wenn die Inhaber nicht 1953 oder früher geboren worden sind!
Seit dem 19.01.2013 sind Kartenführerscheine auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neues Dokument beantragt werden.
Für Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, gelten ebenfalls bestimmte Fristen, um diese in den neuen EU-Kartenführerschein umzutauschen. Welche Frist für Sie gilt, finden Sie unter „Fristen“.
Ihre Fahrerlaubnis bleibt mit dem Tausch bestehen, Sie erhalten lediglich ein neues Führerscheindokument. Auch die Führerscheinklassen bleiben in der Regel erhalten. Ausnahmen betreffen die Klassen 2 und 3, hier ergeben sich Änderungen, sofern Sie das 50. Lebensjahr erreicht haben. (siehe unter "Wichtige Hinweise").
Informationen
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
- Ihr Hauptwohnsitz liegt in Hamburg
- Sie stellen den Antrag persönlich
Benötigte Unterlagen
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- ein biometrisches Passfoto 35 x 45 Millimeter
- der aktuelle Führerschein
- ggf. eine Karteikartenabschrift, falls Sie einen Papierführerschein besitzen, der nicht in Hamburg ausgestellt wurde. Sie erhalten die Karteikartenabschrift bei der Behörde, die Ihren alten Führerschein ausgestellt hat.
- die Terminbestätigung
Für eine Verlängerung eines LKW-Führerscheins der alten Klassen 2 und 3 benötigen Sie zusätzlich folgende Dokumente :
- ein augenärztliches Gutachten gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) nicht älter als zwei Jahre
- ein ärztliches Gutachten gemäß Anlage 5.1 der FeV nicht älter als ein Jahr
Sollten Sie kein Interesse mehr daran haben, die alten Klassen und Inhaberrechte zu verlängern, benötigen Sie keine Gutachten. Sie dürfen dann weiterhin Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen plus Anhänger über 3,5 Tonnen fahren (wenn das Gesamtgewicht 12 Tonnen nicht überschritten wird).
Zu Beachten
Sie können Ihren Führerschein auch bei LBV-Mobil tauschen. Papierführerscheine können außerdem in den Kundenzentren der Bezirksämter umgetauscht werden.
Führerscheinklassen
Bei der alten Klasse 3 ist eine Verlängerung, Fahrzeuge über 7,5 Tonnen (CE 79) fahren zu dürfen, nicht mehr ohne Weiteres möglich. Sie erhalten beim Tausch einen Führerschein der Klasse BE.
Möchten Sie auch weitere Fahrerlaubnisklassen erhalten, müssen zusätzliche Unterlagen vorgelegt werden. Sollte das 50. Lebensjahr schon länger als 5 Jahre überschritten sein, wird bei den Klassen C und CE (ehemals Klasse 2) zusätzlich eine theoretische und eine praktische Prüfung erforderlich sein. Alternativ können Sie auf die Klasse 2 verzichten.
Terminbuchung:
- Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
- Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
- Danach wählen Sie: Tausch eines deutschen Führerscheins in einen befristeten EU-Kartenführerschein
- Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.
Fristen
Alte Führerscheine sind bis zu folgenden Daten zu tauschen:
Bei Papierführerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers ausschlaggebend:
- vor 1953: Umtausch bis 19.01.2033
- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19.07.2022
- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19.01.2023
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19.01.2024
- 1971 oder später: Umtausch bis 19.01.2025
Bei unbefristeten Kartenführerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19.01.2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19.01.2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19.01.2028
- 2008: Umtausch bis 19.01.2029
- 2009: Umtausch bis 19.01.2030
- 2010: Umtausch bis 19.01.2031
- 2011: Umtausch bis 19.01.2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19.01.2033
Führerscheine der Klasse B, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bereits auf 15 Jahre befristet. Halten Sie sich bitte an das Ablaufdatum auf Ihrem Dokument.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
- Buchen Sie online einen Termin.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
- Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet.
- Ihr alter Führerschein wird vor Ort in der Regel befristet und der neue Führerschein wird Ihnen direkt von der Bundesdruckerei nach Hause zugesendet. Während dieser Zeit ist Ihr alter Führerschein nur in Deutschland gültig.
Dauer
Nach der Beantragung erhalten Sie Ihren neuen Führerschein nach maximal vier Wochen von der Bundesdruckerei.
Bei der Expressbeantragung erhalten Sie Ihren Führerschein innerhalb von drei Werktagen.
Gebühren
Die Gebühren betragen 30,40 EUR. Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Der Vorgang kann beschleunigt werden, wenn Sie die Expressbestellung wählen, die ausschließlich im LBV möglich ist. Diese kostet zusätzlich 26,40 EUR.