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Führerscheintausch (Tausch in befristeten EU-Kartenführerschein)

Führerscheine sind seit 2013 befristet und müssen nach Ablauf ihrer Gültigkeit erneuert werden. Alle älteren Führerscheine müssen schrittweise bis 2033 in das aktuelle Führerscheinformat umgetauscht werden. Hier finden Sie Informationen zu allen Fristen.

Führerscheine sind seit 2013 befristet und müssen nach Ablauf ihrer Gültigkeit erneuert werden. Alle älteren Führerscheine müssen schrittweise bis 2033 in das aktuelle Führerscheinformat umgetauscht werden. Hier finden Sie Informationen zu allen Fristen.

Alle Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie hier: Führerscheintausch (Tausch in befristeten EU-Kartenführerschein)

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