Neuerteilung nach Entzug
Nach dem Entzug des Führerscheins kann dieser unter bestimmten Voraussetzungen neu erteilt werden.
Beschreibung der Leistung
Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist. Die reguläre Fahrerlaubnis wird dann in der Regel unbefristet erteilt. Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.
Informationen
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Der Antragssteller muss seinen Hauptwohnsitz in Hamburg haben.
Bei einer Sperrfrist kann der Antrag auf Neuerteilung frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
Benötigte Unterlagen
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- ein aktuelles biometrisches Passfoto (Größe 35 x 45 Millimeter)
- ein Führungszeugnis(Merkmal O für behördliche Zwecke bei der Meldebehörde), nicht älter als 3 Monate
- die Terminbestätigung
- sofern vorhanden: die rechtskräftige gerichtliche Entscheidung(Strafbefehl oder Urteil) über die Entziehung der Fahrerlaubnis
- falls Sie vorher in einer anderen Stadt gelebt haben und erst kürzlich nach Hamburg gezogen sind: die Bestätigung der vorher zuständigen Behörde darüber, dass Ihre Akte an den Landesbetrieb Verkehr übersandt wurde
zusätzlich für Führerscheine für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen und Motorräder (Klassen A, A1, B, BE, M, L oder T):
- ein Sehtest(z.B. durch einen Optiker), nicht älter als 2 Jahre
- ein Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, sofern die Klasse B vor dem 01.08.1969 erteilt wurde
zusätzlich für alle größeren Kraftfahrzeuge (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E):
- ein Gutachten eines Augenarztes gemäß Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), Gültigkeit: maximal zwei Jahre ab Ausstellungsdatum
- Ärztliche Gutachten für C-/D-Klassen gemäß Anlage 5 FeV(Hausarzt, bzw. Arbeits-Verkehrsmediziner für D-Klassen), Gültigkeit: max. 1 Jahr ab Ausstellungsdatum
- ein Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, sofern die Klasse B vor dem 01.08.1969 erteilt wurde
Zu Beachten
- Die Beantragung der Neuerteilung ist ausschließlichim Standort LBV-Mitte möglich.
- Die Neuerteilung ist nur für die Fahrerlaubnisklassen möglich, die Sie auch vor der Entziehung hatten. Sofern Sie noch die alten Fahrerlaubnisklassen erworben haben, werden diese auf die aktuelle Form umgestellt.
- Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.
Terminbuchung
- Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
- Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
- Danach wählen Sie: Neuerteilung nach Entzug (Beratung)
- Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
- Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
- Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.
Fristen
Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.
Ablauf, Dauer & Gebühren
Verfahrensablauf
Buchen Sie online einen Termin zur Beratung.
Der genaue Verfahrensablauf bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis variiert je nach Einzelfall und wird Ihnen bei Ihrem Termin vor Ort genauer erläutert. Eine persönliche Vorsprache ist daher zunächst zwingend erforderlich.
Dauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. sechs Wochen.
Gebühren
Die Gebühr für eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beträgt ca. 235,00 EUR. Die konkrete Summe kann erst vor Ort nach Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Rechtliche Hinweise
Rechtsbehelf
Widerspruch
Rechtsgrundlage
§ 20 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
§ 21 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)