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Fahrgastbeförderungsschein beantragen

Für die gewerbliche Beförderung von Personen wird ein Fahrgastbeförderungsschein benötigt.

Wichtiger Hinweis: Wegfall der Ortskundeprüfung

Seit dem 02. August 2021 ist die bisher nach § 48 Abs. 4 Nr. 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vorgeschriebene Ortskundeprüfung als Voraussetzung für den Erwerb eines Taxischeins entfallen.

Anstelle der Ortskundeprüfung ist zukünftig ein "Nachweis der Fachkunde" für alle Klassen der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gefordert. Der Gesetzgeber hat bisher noch keine konkreten Anforderungen an den "Nachweis der Fachkunde" geregelt. Ebenso ist noch nicht geregelt, welche Stellen diesen Nachweis bescheinigen werden.

Bis eine bundeseinheitliche Regelung zur Ausgestaltung des sog. Fachkundenachweises vorliegt, gilt für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg vorläufig folgende Regelung:

  • Ab dem 02. August 2021 fällt der Nachweis der Ortskunde weg.
  • Wenn Ihnen ab dem 02. August 2021 eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxen, Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr) neu erteilt wird, erfolgt dies zunächst ohne den entsprechenden Nachweis erst einmal für 3 Jahre und wird mit einem entsprechenden Hinweis versehen.
  • Mit der Einführung des Fachkundenachweises ist dieser verpflichtend, auch, wenn Ihnen nach dem 2. August 2021 eine Fahrgastbeförderung erteilt worden ist.
  • Sobald festgelegt ist, welche Stelle(n) in Hamburg für den Fachkundenachweis zuständig wird, finden Sie hierüber Informationen auf der LBV-Internetseite.
  • Der Nachweis der Fachkundeprüfung ist dann von Ihnen innerhalb eines Jahres dem LBV-Mitte oder LBV-Nord vorzulegen. Ansonsten wird die "Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung" ungültig.

Alle Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie hier: Fahrgastbeförderungsschein beantragen

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