Welche Daten Sie auf einer Ausweiskopie schwärzen dürfen, können Sie der folgenden Übersicht entnehmen. Die Möglichkeit des Schwärzens variiert, je nachdem mit welchem Fachbereich des LBV Sie in Kontakt stehen. Die weiteren Daten benötigen wir, um Sie ausreichend sicher identifizieren zu können.
Außerdem finden Sie eine Erklärung zur Benennung der einzelnen Datenfelder des Personalausweises auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums oder des elektronischen Aufenthaltstitels auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
Sonderzeichen und Namen können fälschlicherweise übersetzt werden