Für Betriebe, Vereine und ähnliche Institutionen, die in einem Bewohnerparkgebiet liegen, können im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen von den geltenden Vorschriften zum Halten und Parken beantragt werden.
Alle Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie hier: Ausnahmegenehmigung für Betriebe, Vereine u.a. (Parken am Standort)