Für das Parken im bewirtschafteten Parkraum oder in Halteverbotszonen können Ärzte, Pflegedienste und Hebammen unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmegenehmigungen beantragen.
Alle Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie hier: Ausnahmegenehmigungen für Ärzte, Pflegedienste und Hebammen