Für Beschäftigte im Frühdienst, deren Arbeitsort in einem Bewohnerparkgebiet liegt, kann der Arbeitgeber im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen von den geltenden Vorschriften zum Halten und Parken beantragen.
Alle Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie hier: Ausnahmegenehmigung für Beschäftigte im Schichtdienst