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Bewohnerparkausweis beantragen oder verlängern

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Wer in einem Bewohnerparkgebiet gemeldet ist, kann für dieses Gebiet einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Bewohnerparkausweis befreit dann von der Höchstparkdauer und der Zahlung der Parkgebühr.

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Informationen zum Online-Antrag Bewohnerparken

  • Hier geht es zur Onlinebeantragung Bewohnerparkausweis
  • Erklärvideo mit Anleitung zur Onlinebeantragung eines Bewohnerparkausweises
  • "Einfaches Servicekonto" anlegen und Ausweis von Zuhause aus beantragen (Vorgaben Passwort: mindestens eine Ziffer und ein Sonderzeichen, zwischen 8 und 40 Zeichen lang)
  • Pro Person kann nur ein Bewohnerparkausweis beantragt werden
  • Für Anhänger können keine Bewohnerparkausweise beantragt werden, da es sich nicht um Kraftfahrzeuge handelt.
  • Es sind keine weiteren Unterlagen nötig (Online-Verifizierung)
  • Parkausweis kann sofort ausgedruckt werden
  • Vorgang dauert wenige Minuten
  • Gebühr pro Jahr: online 65 EUR, vor Ort beim LBV 70 EUR

Hier finden Sie das FAQ zum Bewohner- und Besucherparken in Hamburg.

Übersicht der Bewohnerparkgebiete

Halten und Parken, Bewohnerparkausweis beantragen und verlängern (Landesbetrieb Verkehr)

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie in einer Bewohnerparkzone in Hamburg wohnen, können Sie für ein Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Der Bewohnerparkausweis gilt nur für die ausgewiesene Zone (Bewohnerparkzone), in der Sie gemeldet sind.
Mit dem Bewohnerparkausweis sind Sie von der Höchstparkdauer und der Parkgebühr in dem Gebiet befreit.
Welche Bewohnerparkzonen es in Hamburg gibt, finden Sie unter Links.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Haupt- oder Nebenwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet
  • Beantragung ab 16 Jahren möglich

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I(Fahrzeugschein)

Zusätzlich bei einer Verlängerung:

  • den bisherigen Bewohnerparkausweis

Zusätzlich bei Antragstellung in Vollmacht:

  • Vollmacht im Original
  • lesbare Farbkopie des Ausweises des Vollmachtgebers
  • Personalausweis der bevollmächtigten Person

Zusätzlich bei Firmenwagen:

  • nach Aufforderung durch den LBV: Firmenwagenbestätigung des Arbeitsgebers

Zusätzlich, wenn der Antragsteller nicht der Fahrzeughalter ist:

  • nach Aufforderung durch den LBV: Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters

Zu Beachten

  • Der Bewohnerparkausweis sichert keinen bestimmten Parkplatz, sondern erlaubt nur das dauerhafte Parken in der Bewohnerparkzone, in der Sie gemeldet sind.
  • Ein Bewohnerparkausweis kann nur für ein bestimmtes Fahrzeug ausgestellt werden (Kennzeichen wird in den Bewohnerparkausweis eingetragen).
  • Falls Sie Fahrzeuge von dritten Personen, Miet- oder Firmenfahrzeuge nutzen, haben Sie ebenfalls die Möglichkeit einen Bewohnerparkausweis zu beantragen. Miet- und wechselnde Firmenfahrzeuge müssen eindeutig als diese zu erkennen sein (Name der jeweiligen Firma).
  • Ihr Bewohnerparkausweis muss sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden! Auch für Motorräder wird ein Bewohnerparkausweis benötigt. Für Anhänger können keine Bewohnerparkausweise beantragt werden, da es sich nicht um Kraftfahrzeuge handelt.

Terminbuchung(falls Sie den Bewohnerparkausweis vor Ort beantragen möchten)

  • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
  • Wählen Sie die Kategorie: Bewohnerparken
  • Danach wählen Sie: Neuantrag / Verlängerung / Änderung Bewohnerparkausweis.
  • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
  • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.

Es kann derzeit im Einzelfall zu Problemen bei der Übermittlung eines Parkausweises an das Nutzerpostfach nach der Bezahlung kommen. Wenden Sie sich in diesem Fall an BewohnerBesucherparken@lbv.hamburg.de
Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs (siehe Links).

Fristen

Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt für ein Jahr.

Verlängerung des Bewohnerparkausweises

Eine Verlängerung ist ab sechs Wochen vor Ende der Gültigkeit möglich. Ist der Bewohnerparkausweis bereits abgelaufen, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Beantragen Sie dann bitte einen neuen Bewohnerparkausweis.

Verfahrensablauf

Der Bewohnerparkausweis kann online oder mit Termin vor Ort beantragt werden.
Online-Beantragung

  • Sie können Ihren Bewohnerparkausweis im entsprechenden Online-Dienst selbst beantragen.
  • Bitte achten Sie dabei auf die korrekte Eingabe Ihrer persönlichen Daten anhand der Schreibweise auf Ihrem Personalausweis. Anderenfalls kann es zu technischen Schwierigkeiten kommen.
  • Das System prüft Ihren Antrag.
  • Wenn das System die Prüfung positiv abschließt, bezahlen Sie die Gebühr mittels Paypal, Kreditkarte oder Giropay.
  • Im Anschluss drucken Sie Ihren Bewohnerparkausweis selbst aus.
  • Falls eine Auskunftssperre im Melderegister vorliegt, kann die Online-Beantragung aus Sicherheitsgründen nicht genutzt werden. Bitte buchen Sie einen Termin beim LBV oder HamburgService vor Ort.

Beantragung vor Ort

  • Buchen Sie online einen Termin.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit.
  • Ihr Anliegen wird vor Ort bearbeitet und der Bewohnerparkausweis ausgehändigt.

Dauer

Die Online-Beantragung dauert nur wenige Minuten. Nach der Online-Beantragung kann der Bewohnerparkausweis sofort zu Hause ausgedruckt werden.

Bei einer Beantragung vor Ort wird der Bewohnerparkausweis ebenfalls sofort ausgestellt, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Gebühren

Die Gebühren für die erstmalige Beantragung und die Verlängerung eines Bewohnerparkausweises betragen online 65 EUR und beim LBV vor Ort 70 EUR pro Jahr. Die Gebühr für die Änderung des Bewohnerparkausweises (bei Kennzeichenänderung oder Umzug in eine andere Bewohnerparkzone) beträgt 10 EUR. Bei Verlust oder Beschädigung wird kostenlos ein Ersatzdokument ausgestellt. Die Gebühren ergeben sich aus der Hamburger Parkgebührenordnung.

IMAGO / Westend61

FAQs und Erklärvideos

Alle Antworten auf häufige Fragen sowie Erklärvideos zu den Themen des LBV.

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