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Bewohnerparken Eimsbüttel Osterstraße

Bewohnerparken in Eimsbüttel Osterstraße soll Parkdruck mildern und Verkehrssicherheit erhöhen

12. September 2022 Pressemitteilung
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Ab dem 12. September 2022 gibt es in Eimsbüttel rund um die Osterstraße ein neues Bewohnerparkgebiet mit fünf Bewohnerparkzonen (E310 – E314). Bewohner:innen können ab dem 08. August 2022 unkompliziert online oder ersatzweise direkt bei allen LBV-Standorten einen Bewohnerparkausweis beantragen. Mit einem Bewohnerparkausweis sind sie von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen. Ziel des Bewohnerparkens ist die Minderung des Parkdrucks vor Ort und die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Reduzierung von Parksuchverkehren und Falschparken.

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Eine Übersicht über alle Bewohnerparkgebiete finden Sie hier.

Hintergrund:

Die Einführung des Bewohnerparkgebiets in Eimsbüttel rund um die Osterstraße hat das Ziel, den Parkdruck vor Ort zu mindern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. In dem belebten Stadtteil soll es der herausfordernden Parksituation entgegenwirken und insgesamt zu einer fairen Aufteilung der Parkstände zwischen den verschiedenen Nutzergruppen führen, indem das so genannte „Langzeitparken“ durch nicht im Gebiet wohnhafte Personen durch diese Maßnahme deutlich reduziert und die Chance der Bewohner:innen auf einen Parkplatz in Wohnortnähe erhöht wird.

Sowohl eine umfangreiche Erhebung, als auch die Befragung der Bewohner:innen im Januar 2022 und die Einschätzung des LBV-Kontrollpersonals bestätigen die angespannte Parksituation im Gebiet Eimsbüttel Osterstraße. Sie zeigte eine deutliche Überbelegung des Parkraums zu verschiedenen Uhrzeiten und damit einen hohen Parkdruck an. Die Evaluation zur Wirkung des Bewohnerparkens in vier Hamburger Bewohnerparkzonen hat bestätigt, dass durch die Einführung der Bewohnerparkregelung der Parkdruck spürbar abgenommen hat und neue Parkkapazitäten entstehen. Diese Wirkung wird auch für die neuen Parkzonen erwartet.

Bewohner:innen können Parkausweise ab dem 08. August 2022 online (65,00 Euro im Jahr) oder auch direkt an allen LBV-Standorten (70,00 Euro im Jahr) erwerben. Für den Besuch von Bewohnenden gibt es die Möglichkeit, Besucherparkausweise (3,00 Euro pro Tag) zu beantragen.

Allgemein gilt in diesem Bewohnerparkgebiet eine Parkscheinpflicht (aktuell: 3,00 Euro je Stunde) mit einer Höchstparkdauer von drei Stunden. Hiervon sind Bewohner:innen mit dem Bewohnerparkausweis sowie Besucher:innen mit dem Besucherparkausweis befreit.

Regelungen:

Die Parkscheinpflicht gilt in den vier Bewohnerparkzonen Lutterothstraße (E310), Emilienstraße (E311), Apostelkirche (E312), Langenfelder Damm (E313) im Zeitraum zwischen 09:00 – 22:00 Uhr und im Lenzweg (E314) von 09:00 – 20:00 Uhr.

In der Einkaufsstraße Osterstraße ist nur das Kurzzeitparken erlaubt. Dort ist das bevorrechtigte Parken für Bewohner:innen mit Blick auf die Ladengeschäfte nicht möglich Bewohnerparkausweise gelten dort nicht als Parkberechtigungen. Es gilt eine Höchstparkdauer von drei Stunden. Diese Regelung wird zur Förderung des Einzelhandels eingeführt und entspricht in weiten Teilen den aktuellen Regelungen.

In Teilen der Quickbornstraße und Troplowitzstraße kann auch länger als drei Stunden geparkt werden; hierfür kann ein Tagesticket für 10,00 Euro je Tag erworben werden. Hier gelten ebenfalls keine Bewohnerparkvorrechte. Bewohnerparkausweis gelten nicht als Parkberechtigung.

Gewerbetreibende können für ihre betriebsnotwendigen Fahrzeuge Ausnahmegenehmigungen beantragen. Es gilt hier grundsätzlich die Einzelfallprüfung der für Ausnahmen zuständigen LBV-Abteilung (LBV AGM). Ergänzende Hinweise hierzu befinden sich unter https://www.hamburg.de/lbv-parken/5887160/ausnahmegenehmigungen-gewerbetreibende/.

 Die Evaluation zur Wirkung des Bewohnerparkens in vier Hamburger Bewohnerparkzonen hat bestätigt, dass durch die Einführung der Bewohnerparkregelung der Parkdruck spürbar abgenommen hat. Diese Wirkung wird auch für die neuen Parkzonen erwartet. Die dadurch gewonnenen Kapazitäten im öffentlichen Raum will die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nutzen, um weitere Erleichterungen für Handwerksbetriebe mit Betriebssitz in Bewohnerparkgebieten zu erarbeiten. Davon profitieren dann auch die Handwerksbetriebe mit Betriebssitz in den neuen Bewohnerparkgebieten der Osterstraße. Zur konkreten Ausgestaltung steht die BVM in engem Austausch mit der Handwerkskammer.

Gleiches gilt für Schichtarbeitende, deren Schichten nachts beginnen oder enden. Zwar kann auch in Bewohnerparkgebieten nach Bewirtschaftungszeitraum kostenlos geparkt werden. Schichten haben aber häufig einen Beginn oder ein Ende, das über diesen Zeitraum hinein- oder herausragt. Für diese Fälle werden nun gemeinsam mit den jeweiligen Betrieben weitere Möglichkeiten geprüft.

 Weitere allgemeine Informationen und Hintergründe zum Bewohnerparken und der Beantragung finden Sie auf der Homepage des LBV unter https://www.hamburg.de/bewohnerparken und in den dazugehörigen FAQs.