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Bewohnerparken Eppendorf / Hoheluft-Ost

Neues Bewohnerparkgebiet in Eppendorf / Hoheluft-Ost startet ab 21.11.2022

21. November 2022 Pressemitteilung
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Ab dem 21.11.2022 treten fünf neue Bewohnerparkzonen (N106 – N108, E315 – E316) in Eppendorf / Hoheluft-Ost in Kraft. Bewohner:innen können einfach und unkompliziert online oder alternativ direkt bei allen LBV (Landesbetrieb Verkehr) -Standorten einen Bewohnerparkausweis beantragen. Mit einem Bewohnerparkausweis sind sie von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen. Ziel des Bewohnerparkens ist die Minderung des Parkdrucks vor Ort und die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Reduzierung von Parksuchverkehren und Falschparken.

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Eine Übersicht über alle Bewohnerparkgebiete finden Sie hier.

Bewohner:innen können Bewohnerparkausweise online (65,00 Euro im Jahr) oder auch direkt an allen LBV Standorten (70,00 Euro im Jahr) erwerben. Für den Besuch von Bewohnenden gibt es die Möglichkeit, Ausweise für 3,00 Euro pro Tag zu beantragen.

Die Einführung des Bewohnerparkgebiets hat das Ziel, den Parkdruck vor Ort zu mindern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Es soll der herausfordernden Parksituation entgegenwirken und insgesamt zu einer fairen Aufteilung der Parkstände zwischen den verschiedenen Nutzergruppen führen, indem das so genannte „Langzeitparken“ durch nicht im Gebiet wohnhafte Personen durch diese Maßnahme deutlich reduziert und die Chance der Bewohner:innen auf einen Parkplatz in Wohnortnähe erhöht wird. Die Evaluation zur Wirkung des Bewohnerparkens in vier Hamburger Bewohnerparkgebieten hat bestätigt, dass durch die Einführung der Bewohnerparkregelung der Parkdruck spürbar abgenommen hat und neue Parkkapazitäten entstehen. Diese Wirkung wird auch für dieses neue Bewohnerparkgebiet erwartet.

Gewerbetreibende können für ihre betriebsnotwendigen Fahrzeuge Ausnahmegenehmigungen beantragen. Hierfür legt der LBV unter anderem die folgenden Kriterien zu Grunde: Notwendigkeit des Fahrzeugs zur Aufrechterhaltung des Betriebs, gegebenenfalls alternativ vorhandene Verkehrsmittel, Eignung der beantragten Fahrzeuge für den Transportzweck (schwerere Güter) und Entfernung zum nächsten Parkplatz. Es gilt dabei weiterhin die Einzelfallprüfung. Ergänzende Hinweise hierzu befinden sich unter https://www.hamburg.de/lbv-parken/5887160/ausnahmegenehmigungen-gewerbetreibende/.

Allgemein gilt in diesem Bewohnerparkgebiet (N106 Hoheluft-Ost, N107 Kellinghusenstraße, N108 Tarpenbekstraße, E315 Nedderfeld, E316 Süderfeld) eine Parkscheinpflicht (aktuell: 3,00 Euro je Stunde) mit einer Höchstparkdauer von drei Stunden. Diese Bewirtschaftungszeit gilt täglich zwischen 09:00 Uhr und 20:00 Uhr.

Gekennzeichnete elektrisch betriebene Fahrzeuge parken bei Verwendung einer Parkscheibe im Rahmen der Höchstparkdauer kostenfrei.

Weitere Regelungen

In Teilen der Frickestraße, Geschwister-Scholl-Straße, Löwenstraße und Martinistraße sowie in der Süderfeldstraße, Buchenallee, im Butenfeld und Offakamp gilt die Höchstparkdauer nicht, hier können Tagestickets (maximal 10,00 Euro je Tag) erworben werden.

In den Straßenzügen Martinistraße, Lokstedter Steindamm (auf Höhe des UKE), Nedderfeld, Julius-Reincke-Stieg und Heinrich-Kock-Weg besteht die Möglichkeit, im Zeitraum zwischen 09:00 Uhr und 20:00 Uhr bis zu drei Stunden gebührenpflichtig oder mit einem Tagesticket zu parken. Bewohnerparkausweise gelten dort nicht als Parkberechtigung. Ebenso gilt der Bewohnerparkausweis nicht auf der Eppendorfer Landstraße, am Eppendorfer Baum und am Straßenbahnring. Hier ist lediglich das Kurzzeitparken für maximal drei Stunden erlaubt. Das Neubauquartier Süderfeldpark und der Julius-Reincke-Stieg sind aufgrund vorhandener Tiefgaragenstellplätze vom Bewohnerparken ausgenommen.

Weitere allgemeine Informationen und Hintergründe zum Bewohnerparken und der Beantragung von Bewohner- und Besucherparkausweisen finden Sie auf der Homepage des LBV unter https://www.hamburg.de/lbv-parken/ und in den dazugehörigen FAQs.