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Bewohnerparken Harvestehude

Bewohnerparken in Harvestehude startet ab 14.03.2022

10. März 2022 Pressemitteilung
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Ab dem 14.03.2022 treten vier neue Bewohnerparkzonen (E304 – E307) in Harvestehude in Kraft. Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) führt eine allgemeine Parkscheinpflicht in den betreffenden Zonen ein. Bewohner:innen können einfach und unkompliziert online oder ersatzweise direkt bei allen LBV-Standorten einen Bewohnerparkausweis beantragen. Mit einem Bewohnerparkausweis sind sie von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen.

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Eine Übersicht über alle Bewohnerparkgebiete finden Sie hier.

Bewohner:innen können Parkausweise online (65,00 Euro im Jahr) oder auch direkt an allen LBV-Standorten (70,00 Euro im Jahr) erwerben. Für den Besuch von Bewohnenden gibt es die Möglichkeit, Ausweise für 3,00 Euro pro Tag zu beantragen.

​​​​​​​Allgemein gilt in diesem Bewohnerparkgebiet eine Parkscheinpflicht (aktuell: 3,00 Euro je Stunde) mit einer Höchstparkdauer von drei Stunden. Die Bewirtschaftungszeit gilt täglich zwischen 09:00 Uhr und 20:00 Uhr. In dem Bewohnerparkgebiet der Zone E307 (Tennisstation) können Tagestickets (maximal 10,00 Euro je Tag) erworben werden. Für die übrigen Zonen gilt eine Höchstparkdauer von drei Stunden.

Weitere Regelungen:  

In den beiden Straßenzügen Grindelberg vor dem Bezirksamt Eimsbüttel sowie Eppendorfer Baum besteht die Möglichkeit, im Zeitraum zwischen 09:00 Uhr und 20:00 Uhr drei Stunden gebührenpflichtig zu parken. Bewohnerparkausweise gelten dort insoweit nicht als Parkberechtigung. Um die Parkmöglichkeiten der Bewohnerinnen und Bewohner zusätzlich zu verbessern, prüfen die zuständigen Behörden darüber hinaus, in welchem Umfang im Klosterstern und in Teilen der Isestraße (beide Straßen liegen an der Grenze zwischen zwei benachbarten Bewohnerparkzonen) Bewohner:innen die dortigen Parkmöglichkeiten auch gemeinsam nutzen können.

Gewerbetreibende können für ihre betriebsnotwendigen Fahrzeuge Ausnahmegenehmigungen beantragen. Es gilt hier grundsätzlich die Einzelfallprüfung der LBV-Abteilung Ausnahme-Genehmigungs-Management (LBV AGM). Ergänzende Hinweise hierzu befinden sich unter https://www.hamburg.de/lbv-parken/5887160/ausnahmegenehmigungen-gewerbetreibende/.

 Weitere allgemeine Informationen und Hintergründe zum Bewohnerparken und der Beantragung finden Sie auf der Homepage des LBV unter https://www.hamburg.de/bewohnerparken und in den dazugehörigen FAQs.