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Bewohnerparken Hoheluft West/Eimsbüttel Ost

Neues Bewohnerparkgebiet in Hoheluft West/Eimsbüttel Ost startet ab 16. Mai

16. Mai 2022 Pressemitteilung

Ab dem 16. Mai 2022 treten zwei neue Bewohnerparkzonen (E308 Generalsviertel und E309 Eppendorfer Weg) in Hoheluft West und Eimsbüttel Ost in Kraft. Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) führt eine allgemeine Parkscheinpflicht in den betreffenden Zonen ein. Mit einem Bewohnerparkausweis sind Bewohner:innen von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen.

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Eine Übersicht über alle Bewohnerparkgebiete finden Sie hier.

Der Bewohnerparkausweis kann online (65,00 Euro im Jahr) oder direkt an allen LBV-Standorten (70,00 Euro im Jahr) erworben werden. Für den Besuch von Bewohnerinnen und Bewohnern gibt es die Möglichkeit, Besucherparkausweise für 3,00 Euro pro Tag zu beantragen. Das Bewohnerparken soll es Bewohnerinnen und Bewohnern erleichtern, besser einen Parkplatz in Wohnortnähe zu finden. 

Grund für die Einführung des Bewohnerparkgebiets ist die herausfordernde Parksituation in dem Stadtteil. Sie soll dem Parkdruck entgegenwirken und insgesamt zur fairen Aufteilung der Parkstände zwischen den Nutzergruppen führen. Dadurch verbessern sich die schwierigen Parkbedingungen und es wird gleichzeitig für eine strukturierte Regelung, eine Verbesserung der Verkehrssicherheit und Ordnung des ruhenden Verkehrs gesorgt.

Allgemein gilt in den zwei Bewohnerparkzonen E308 Generalsviertel und E309 Eppendorfer Weg eine tägliche Parkscheinpflicht von 9:00 - 20:00 Uhr in der Gebührenzone 2 (aktuell: 3,00 Euro je Stunde) mit einer Höchstparkdauer von drei Stunden. Außerhalb dieser Zeiten stehen allen Nutzer:innen die öffentlichen Parkmöglichkeiten frei zur Verfügung.

Wichtige Regelungen:

In der Einkaufsstraße Hoheluftchaussee ist nur das Kurzzeitparken erlaubt. Dort ist das bevorrechtigte Parken für Bewohner:innen mit Hinblick auf die Ladengeschäfte nicht möglich, es gilt eine Höchstparkdauer von drei Stunden. In Teilen der Quickbornstraße und Troplowitzstraße können Tagestickets (maximal 10,00 Euro je Tag) erworben werden. Hier gelten ebenfalls keine Bewohnerparkvorrechte, das heißt, Bewohner:innen können dort nicht mit einem Bewohnerparkausweis parken.

Gewerbetreibende können für ihre betriebsnotwendigen Fahrzeuge Ausnahmegenehmigungen beantragen. Es gilt hier grundsätzlich die Einzelfallprüfung der LBV-Abteilung Ausnahme-Genehmigungs-Management (LBV AGM). Ergänzende Hinweise hierzu befinden sich unter https://www.hamburg.de/lbv-parken/5887160/ausnahmegenehmigungen-gewerbetreibende/.

Weitere allgemeine Informationen und Hintergründe zum Bewohnerparken und der Beantragung finden Sie auf der Homepage des LBV unter https://www.hamburg.de/bewohnerparken und in den dazugehörigen FAQs.

Die Nachbargebiete Eimsbüttel (Osterstr.) und Hoheluft-Ost wurden hinsichtlich der Parkbelastung auch schon durch den LBV untersucht. Der LBV rechnet auch hier mit der Einrichtung von Bewohnerparkgebietszonen im Verlauf des Jahres 2022.