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Bewohnerparken Eimsbüttel/Altona-Nord

Bewohnerparkgebiet in Eimsbüttel/Altona-Nord ab Juli 2021

10. Mai 2021 Pressemitteilung

Ab dem 05.07.2021 treten vier neue Bewohnerparkzonen (AE100 bis AE103) in Eimsbüttel und Altona-Nord in Kraft, in denen eine Parkscheinpflicht eingeführt wird. Bewohnerinnen und Bewohner können einfach und unkompliziert online oder ersatzweise direkt bei allen LBV Standorten einen Bewohnerparkausweis beantragen. Mit einem Bewohnerparkausweis sind sie von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer ausgenommen.

Eine Übersicht über alle Bewohnerparkgebiete finden Sie hier.

Die Zustimmung zum Bewohnerparken ist vor Ort groß, wie eine Umfrage des Landesbetrieb Verkehr (LBV) zeigt: 70 Prozent der 5.500 Befragungsteilnehmenden begrüßen die Einführung eines Bewohnerparkgebiets in ihrem Umfeld. 19 Prozent der Befragten haben das Vorhaben negativ bewertet. 11 Prozent stehen dem Vorhaben neutral gegenüber.

Hintergrund der neuen Bewohnerparkgebiete ist die schwierige und herausfordernde Parksituation des Stadtteils und die zunehmenden Verdrängungseffekte aus den bereits umliegenden Bewohnerparkgebieten, wie Rotherbaum oder Sternschanze. Sowohl eine durchgeführte Kennzeichenerhebung, als auch die Befragung der Bewohnerinnen und Bewohner, bestätigen die angespannte Parksituation.

Allgemein gilt in diesem Bewohnerparkgebiet eine Parkscheinpflicht mit einer Höchstparkdauer von drei Stunden. Die Bewirtschaftungszeit gilt täglich zwischen 9:00 Uhr und 20:00 Uhr in den folgenden Zonen des Bewohnerparkgebiets: AE100 Glücksburger Straße und AE103 Kaifu. In den Zonen AE101 Alsenplatz und AE102 Weidenallee gilt die Gebührenpflicht von 09:00 bis 22:00 Uhr.

 

Weitere Regelungen

In der gesamten Zone AE103 Kaifu, sowie in der Memellandallee besteht die Möglichkeit im Zeitraum zwischen 09:00 und 20:00 Uhr über 3 Stunden gebührenpflichtig zu parken und für aktuell 10 Euro ein Tagesticket zu erhalten.

Gewerbetreibende können für ihre betriebsnotwendigen Fahrzeuge Ausnahme-genehmigungen beantragen. Es gilt hier grundsätzlich die Einzelfallprüfung der LBV-Abteilung Ausnahme-Genehmigungs-Management (LBV AGM). Die Vergabe von Ausnahmegenehmigungen erfolgt mit Blick auf die erforderliche Notwendigkeit und die jeweilige Parksituation, um eine weitere, nicht zwingend notwendige Fahrzeugbelastung im Bewohnerparkgebiet zu vermeiden.

Für einen erleichterten, „unbürokratischen“ Verfahrensablauf hat der LBV das Antragsverfahren digitalisiert und die Gestaltung, wie auch die Verfahrensinhalte mit der Handels- und Handwerkskammer umfangreicher abgestimmt.

Ergänzende Hinweise hierzu befinden sich unter  https://www.hamburg.de/lbv-parken/5887160/ausnahmegenehmigungen-gewerbetreibende/.

Weitere allgemeine Informationen und Hintergründe zum Bewohnerparken und der Beantragung finden Sie hier: https://www.hamburg.de/lbv-parken/5887158/bewohnerparkausweis/

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