Das Verfahren zur Begleichung von Bußgeldern wird von der Bußgeldstelle der Behörde für Inneres und Sport durchgeführt. Der LBV kann daher keine Fragen hierzu beantworten.
Bußgelder begleichen
Beschreibung der Leistung
Der Landesbetrieb Verkehr kontrolliert mit seiner Abteilung Parkraum-Management bewirtschafteten Parkraum im ruhenden Verkehr. Dies betrifft vor allem die Parkplätze entlang der Straßen in der Innenstadt und den Bezirkszentren. Aber auch sogenannte "Falschparker", die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, in dem sie auf Behindertenparkplätzen, vor Feuerwehreinfahrten oder auf Radwegen stehen, bekommen aufgrund der Ordnungswidrigkeit einen Strafzettel.
Sollten Sie einmal falsch geparkt und infolgedessen einen Strafzettel erhalten haben, wird dieses Verfahren nicht von der Polizei oder vom LBV bearbeitet, sondern durch die Bußgeldstelle vom Amt für Migration, die zur Behörde für Inneres und Sport gehört. Auf den Internetseiten der Bußgeldstelle (siehe unter Links) finden Sie alle wichtigen Hinweise und die richtigen Ansprechpartner.
Wurde Ihr Auto sogar abgeschleppt, müssen Sie sich an die Polizei wenden. Auf den Internetseiten der Polizei (siehe unter Links) sind alle erforderlichen Informationen zusammengestellt.