Die Fahrzeuge für Videokontrolle werden regelmäßig zu unterschiedlichen Wochentagen und Tageszeiten in den Testgebieten eingesetzt. Sie kontrollieren innerhalb der Bewirtschaftungszeiten, die im jeweiligen Gebiet gelten. In vielen Fällen ist dies auch am Wochenende und an Feiertagen.
Welche Bewirtschaftungszeiten in Ihrem Gebiet gelten, finden Sie hier.
Der Landesbetrieb Verkehr setzt die ersten Fahrzeuge für Videokontrolle im Rahmen eines Piloten in folgenden Bewohnerparkzonen ein:
- E304 Innocentiapark
- E305 Isestraße
- E306 Klosterstern
- E307 Tennisstadion
- N109 Hofweg
- N110 Feenteich
- N111 Uhlenhorster Weg
- N112 Schwanenwik
- N113 Lübecker Str.
- M111 Borgfelde
Eine Karte der Pilotgebiete finden Sie auf dieser Seite (wenn Sie nach unten scrollen). Außerdem gibt es hier eine Übersicht über alle Bewohnerparkzonen in Hamburg.
Die Gebiete, in denen die Fahrzeuge für Videokontrolle unterwegs sind, sind entsprechend ausgeschildert.
Das Fahrzeug für Videokontrolle filtert Fahrzeuge heraus, zu deren Kennzeichen keine Parkberechtigung gefunden wird. Entdeckte Verstöße werden an die Außendienstkräfte des Landesbetrieb Verkehr weitergeleitet und vor Ort nochmals von einer Person überprüft. Erst wenn auch dann keine Parkberechtigung festgestellt werden kann, wird der Fall zur weiteren Bearbeitung durch unser Personal aufgenommen und Sie erhalten ein Verwarnungsgeldangebot und Anhörungsschreiben der Bußgeldstelle per Post.
Fahrzeuge für Videokontrolle können verschiedene Parkberechtigungen kontrollieren. Entscheidend ist dafür, dass die Parkberechtigungen digital gespeichert sind. Dies sind die Bewohner- und Besucherparkausweise, Sonderparkausweise und Handyparken. Beim Parken am Parkscheinautomaten muss in den Pilotgebieten das Kennzeichen am Automaten eingegeben werden. Dieses ist dann ebenfalls befristet digital gespeichert.
Falsch abgestellte Fahrzeuge zum Beispiel auf Radwegen und Busspuren werden ebenfalls kontrolliert.
Ja, alle Fahrzeuge mit amtlichem Kennzeichen, die im öffentlichen Raum parken, werden von den Fahrzeugen für Videokontrolle erfasst und überprüft.
Nein, Schwerbehindertenparkausweise können nicht automatisiert erkannt werden. Das liegt daran, dass Schwerbehindertenparkausweise nicht auf ein bestimmtes Kennzeichen ausgestellt sind. Daher müssen diese Ausweise weiterhin gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden und werden dann weiterhin durch die Außendienstkräfte der Stadt kontrolliert.
Nein, Sie erhalten keine direkte Benachrichtigung darüber, ob ihr Fahrzeug vom Fahrzeug für Videokontrolle erfasst wurde. Wenn das Fahrzeug für Videokontrolle allerdings keine Parkberechtigung feststellen kann, überprüfen die Außendienstmitarbeitenden Ihr Fahrzeug und nehmen ggf. eine Ordnungswidrigkeit auf. Bei Aufnahme einer Ordnungswidrigkeit erhalten Sie wie gewohnt einen Hinweiszettel darüber an Ihrer Windschutzscheibe und im Anschluss einen Bußgeldbescheid.