Es werden das Kennzeichen sowie Ort und Zeit der Kontrolle erfasst und nur behördenintern verarbeitet. Alle Informationen zum Thema Datenverarbeitung finden Sie hier.
Angaben des Kennzeichens werden nach Ablauf der Parkberechtigungsdauer zum Tagesende gelöscht.
Daten, die im Rahmen der Videokontrolle verarbeitet wurden, werden grundsätzlich unmittelbar nach dem Kontrollvorgang und dem Abgleich mit den Parkberechtigungen gelöscht. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug für Videokontrolle keine gültige Parkberechtigung feststellen konnte und überprüft werden muss, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. In diesem Fall werden die Daten bis zum Abschluss des Verfahrens gespeichert.
Alle Informationen zum Thema Datenverarbeitung finden Sie hier.
Der Pilot entspricht den Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz. Für die Fahrzeuge für Videokontrolle und die Angabepflicht des Kennzeichens am Parkautomaten gibt es eine gesetzliche Grundlage. Vor und während des Pilotbetriebs erfolgt außerdem eine enge Abstimmung mit dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Die Kameras der Fahrzeuge für Videokontrolle sind so ausgerichtet und konfiguriert, dass ausschließlich die Kennzeichen und Standorte der parkenden Fahrzeuge erfasst werden. Bilder von Personen werden schon im Fahrzeug technisch verwischt, nicht gespeichert oder weiterverarbeitet.