Fahrzeuge für Videokontrolle kontrollieren die Kennzeichen parkender Fahrzeuge im öffentlichen Raum auf das Vorliegen einer Parkberechtigung. Mit Hilfe einer Kamera und GPS-Sensoren werden die Fahrzeugkennzeichen und der Standort der Fahrzeuge erfasst und automatisiert mit hinterlegten Parkberechtigungen abgeglichen. Wenn ein Fahrzeug ordnungsgemäß geparkt ist, wird das Kennzeichen sofort wieder gelöscht. Nur bei Verdacht auf einen Verstoß wird der Datensatz zeitweise gespeichert und an den Außendienst des Landesbetrieb Verkehr übermittelt, damit dieser vor Ort nochmals prüfen kann, ob tatsächlich keine Parkberechtigung vorliegt. Erst dann wird ggf. ein Knöllchen geschrieben.
Die Fahrzeuge für Videokontrolle sind durch Beschriftungen am Fahrzeug und ihren Aufbau vor allem auf dem Dach gut erkennbar.
So sieht die Fahrzeugbeschriftung aus:
An allen Zufahrten zu den Pilotgebieten befindet sich ein Straßenschild, das auf die Videokontrolle des Parkraums hinweist.
So sieht das Schild aus:
Der Landesbetrieb Verkehr setzt die ersten Fahrzeuge für Videokontrolle im Rahmen eines Piloten in folgenden Bewohnerparkzonen ein:
- E304 Innocentiapark
- E305 Isestraße
- E306 Klosterstern
- E307 Tennisstadion
- N109 Hofweg
- N110 Feenteich
- N111 Uhlenhorster Weg
- N112 Schwanenwik
- N113 Lübecker Str.
- M111 Borgfelde
Eine Karte der Pilotgebiete finden Sie auf dieser Seite (wenn Sie nach unten scrollen). Außerdem gibt es hier eine Übersicht über alle Bewohnerparkzonen in Hamburg.
Die Gebiete, in denen die Fahrzeuge für Videokontrolle unterwegs sind, sind entsprechend ausgeschildert.
Nein, an der Beschilderung der Bewohnerparkzonen selbst ändert sich nichts. An allen Zoneneinfahrten befinden sich weiterhin Schilder, die darauf hinweisen, dass "mit Parkschein" geparkt werden muss, wenn keine andere Parkberechtigung vorliegt. Der Parkschein wird in diesem Fall digital erworben durch die Eingabe des Kennzeichens am Parkscheinautomaten oder über einen Handyparken-Anbieter. Eine Auslage ist nicht notwendig.
Zusätzlich weist an allen Zoneneinfahrten ein weiteres Schild darauf hin, dass in diesem Bereich eine Videokontrolle des Parkraums stattfindet.
Die meisten Parkberechtigungen liegen digital vor und können durch die berechtigten Stellen online überprüft werden. Dadurch kann auf den Ausdruck und die Auslage von Papierdokumenten im Fahrzeug verzichtet werden. Dies erleichtert die Anwendung für Bürger:innen. Die Kontrollen geparkter Fahrzeuge werden außerdem effizienter, denn das Fahrzeug für Videokontrolle arbeitet schneller und kostengünstiger. Dies führt u.a. dazu, dass Parkplätze nicht länger als erlaubt belegt werden und häufiger zur Verfügung stehen.
Ja. Fahrzeuge für Videokontrolle können deutlich mehr Fahrzeuge kontrollieren als das bisher händisch der Fall ist. Parkverstöße lassen sich damit eher finden und ahnden. Das sorgt dafür, dass mehr Fahrzeuge zukünftig sicherer abgestellt werden. Andere Verkehrsteilnehmende wie Busse, Fußgänger:innen und Radfahrer:innen werden dadurch weniger behindert. Außerdem wird dadurch die Parksituation verbessert.
Ja. § 63g Straßenverkehrsgesetz ermöglicht den Einsatz von Fahrzeugen für Videokontrolle in Hamburg ab dem 01.07.2026. Die Pflicht zur Angabe des Kennzeichens beim Parken ergibt sich aus der Parkgebührenordnung Hamburgs.
In vielen Länder in Europa sind Fahrzeuge für Videokontrolle bereits seit mehreren Jahren im Einsatz und funktionieren sicher. Dies wurde auch bereits höchstgerichtlich festgestellt.
Sollten Sie weitere Fragen oder Anmerkungen rund um das Thema Digitale Parkraumkontrolle und Fahrzeuge für Videokontrolle haben, kontaktieren Sie uns gern per Mail unter digitale-parkkontrolle@lbv.hamburg.de oder senden Sie uns einen Brief an:
Landesbetrieb Verkehr (LBV)
Stichwort: Fahrzeuge für Videokontrolle
Ausschläger Weg 100
20537 Hamburg