Datenschutzinformationen zum Einsatz von Fahrzeugen für Videokontrolle zur Kontrolle von Fahrzeugen im ruhenden Verkehr

Gültig ab 01.07.2026

Im Rahmen der Überwachung und Kontrolle des ruhenden Verkehrs setzt die Stadt Hamburg Fahrzeuge für Videokontrolle gemäß dem Gesetz zum digitalen Parkraummanagement ein. Diese Fahrzeuge erfassen automatisiert Kennzeichen und den Zeitpunkt und genauen Ort geparkter Fahrzeuge, um deren Parkberechtigungen zu überprüfen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt dabei unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben.

1. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

  • §§ 6a,  24, 63g Straßenverkehrsgesetz,
  • die §§ 1, 4 Hamburgische Parkgebührenordnung,
  • §§ 12, 13, 49 Straßenverkehrsordnung,
  • § 46 Ordnungswidrigkeitengesetz,
  • § 500 Strafprozessordnung,
  • Teil 3 des Bundesdatenschutzgesetzes.

2. Kategorien von verarbeiteten Daten

Im Rahmen des Einsatzes von Fahrzeugen für Videokontrolle werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

  • Kennzeichen des Fahrzeugs durch Bilderfassung,
  • Standort und Zeitpunkt der Erfassung.

Besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Gesundheitsdaten, politische Meinungen) werden nicht verarbeitet.

3. Form der Datenverarbeitung

Die Daten werden elektronisch erfasst und in gesicherten Datenbanken verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt unter Einhaltung umfangreicher angemessener technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um die Daten insbesondere vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Veränderung zu schützen.

4. Voraussetzungen einer Datenweitergabe an Dritte

Eine Weitergabe der erhobenen Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen, insbesondere an die zuständige Bußgeldstelle zur Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten. Eine Übermittlung an Dritte außerhalb der genannten Zwecke sowie ein Datentransfer außerhalb der EU/des EWRs erfolgt nicht.

5. Dauer der Aufbewahrung bzw. Speicherung von Daten

Angaben zum Kennzeichen werden bei der Angabe des Kennzeichens nach Ablauf der Parkberechtigungs­dauer zum Tagesende gelöscht. Daten, die im Rah­men der Videokontrolle verarbeitet wurden, sind unmittelbar nach dem Kontrollvorgang und dem Abgleich mit den Parkberechtigungen zu löschen. 

Dies gilt nicht, wenn eine unverzüg­liche Sachverhaltsaufklärung, Verfolgung oder Ahn­dung in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren auf Grund von Vorschriften zum Halten und Parken durch die zuständige Behörde erfolgt. Hierfür gelten die Vorschriften aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht.

6. Verantwortlicher und Ansprechpartner für Datenschutzanliegen

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist:

Landesbetrieb Verkehr – Geschäftsleitung
Ausschläger Weg 100, 20537 Hamburg

Bei Fragen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten oder zur Wahrnehmung Ihrer Rechte können Sie sich an die behördliche Datenschutzbeauftragte wenden:

Landesbetrieb Verkehr – Behördliche Datenschutzbeauftragte
Ausschläger Weg 100, 20537 Hamburg
E-Mail: bdsb@lbv.hamburg.de

7. Rechte als betroffene Person

Sie haben nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften folgende Rechte:

  • Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person verarbeiteten Daten,
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten,
  • Recht auf Löschung, sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen,
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
  • Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.

Bitte beachten Sie, dass diese Rechte im Einzelfall gesetzlichen Einschränkungen unterliegen können.

8. Datenschutzaufsichtsbehörde

Sie können Sie jederzeit als betroffene Person an die Datenschutzaufsichtsbehörde des LBV wenden:

Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ludwig-Erhard-Straße 22, 20459 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 54 - 40 40
E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de