Wer in einem Bewohnerparkgebiet gemeldet ist, kann für dieses Gebiet einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Bewohnerparkausweis befreit dann von der Höchstparkdauer und der Zahlung der Parkgebühr.
Personen, die in einem Bewohnerparkgebiet gemeldet sind, können für ihren Besuch Besucherparkausweise beantragen. Diese sind für bestimmte Tage gültig und befreien von der Höchstparkdauer und der Zahlung der Parkgebühr.
In bestimmten Straßen der benachbarten Bewohnerparkzone kann auch mit dem eigentlich nicht berechtigten Parkausweis geparkt werden. Hier finden Sie die Überlappungszonen.