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Fragen und Antworten
Hamburgs leistungsfähige Infrastruktur ist keine Selbstverständlichkeit: Straßen, Brücken und Leitungen müssen regelmäßig instandgehalten und saniert werden, um Versorgungssicherheit und Verkehrssicherheit dauerhaft zu gewährleisten. Ohne diese Maßnahmen wären die Versorgung mit Wasser, Strom und Energie sowie die sichere Nutzung von Straßen und Brücken nicht mehr möglich. Besonders das Trinkwassernetz, das in Teilen noch aus dem Kaiserreich stammt, erfordert in den kommenden Jahren umfangreiche Sanierungen. Deshalb sind jährlich rund 2.000 Baustellen allein für die Instandhaltung und Sanierung der bestehenden Infrastruktur notwendig – von kleineren Reparaturen an Sielen bis hin zu mehrjährigen Großprojekten an Straßenzügen.
Baustellen sind somit ein unverzichtbarer Bestandteil für ein funktionierendes Hamburg und sichern die Lebensqualität und Mobilität in der Stadt.
Straßenerneuerungen in Hamburg sind vergleichbar mit Arbeiten an einem bewohnten Haus: Während der Sanierung können Anwohnerinnen und Anwohner nicht einfach „ausquartiert“ werden, und auch Straßen, Geh- oder Radwege lassen sich meist nicht vollständig sperren. Ebenso ist es undenkbar, die Versorgung mit Wasser, Strom oder Gas während der Bauzeit zu unterbrechen. Deshalb müssen beispielsweise vorübergehend zusätzliche Leitungen verlegt werden – ein aufwendiger und zeitintensiver Prozess.
Die Bauarbeiten werden so geplant, dass alle Beteiligten effizient arbeiten und keine unnötigen Wartezeiten entstehen. Das ist wirtschaftlich sinnvoll und liegt im Interesse der Verkehrsteilnehmenden, Anwohnenden und Steuerzahlenden. Eine zusätzliche Beschleunigung der Bauarbeiten – etwa durch Nachtarbeit oder größere Sperrungen – würde die Belastung für Anwohnende durch mehr Lärm deutlich erhöhen und ist daher nicht immer geeignet. Größere Sperrungen würden die Belastungen für den Verkehr deutlich erhöhen und auch höheren Flächenbedarf mit sich bringen. Dies muss mit der Zeiteinsparung abgewogen werden, die eine größere Sperrung, zum Beispiel von Fahrstreifensperrung auf Vollsperrung letztendlich mit sich bringt.
Daher sind für die meisten Hamburger Tiefbauprojekte konventionelle Bauweisen ohne zusätzliche Beschleunigung die angemessene und ausgewogene Lösung. So wird die notwendige Erneuerung der Infrastruktur mit möglichst geringen Beeinträchtigungen für alle umgesetzt.
Auch wenn auf einer Baustelle zeitweise keine Bauarbeiter zu sehen sind, bedeutet das nicht, dass dort nichts passiert. Viele Bauabläufe finden nicht immer sichtbar statt: So werden beispielsweise bei Brückenbauarbeiten oft Arbeiten unterhalb der Brücke ausgeführt, oder Baustoffe wie Beton und Asphalt benötigen bestimmte Zeiten zum Aushärten oder Abkühlen.
Gerade bei Leitungsarbeiten geschieht vieles unterirdisch. Über Schächte in der Straße gelangen die Arbeiter in die Anlagen, bringen Material ein und sorgen für die notwendige Belüftung. Deshalb sind oft halbseitige Straßensperrungen und Baustelleneinrichtungsflächen erforderlich, auch wenn überirdisch wenig Aktivität zu sehen ist.
Grundlage für die Absperrung ist die bundesweit gültige Richtlinie für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA).
Sie legt fest, wie Baustellen abgesichert werden müssen – etwa durch Absperrungen, Schilder, Markierungen oder Ampeln – damit der Verkehr sicher und möglichst reibungslos an der Baustelle vorbeigeführt werden kann. Ziel ist der Schutz von Baupersonal und Verkehrsteilnehmenden sowie die Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses. Die RSA gilt für alle Straßen – von Nebenstraßen bis Autobahnen – und ist bei jeder Baumaßnahme verpflichtend anzuwenden.
Zudem können Personalengpässe bei den Baufirmen oder Lieferschwierigkeiten beim Material zu Verzögerungen führen. Dennoch gilt: Weder die Stadt noch die Baufirmen haben ein Interesse daran, Baustellen unnötig lange bestehen zu lassen. Es werden enge Bauzeitenpläne und klare Vorgaben zum Bauablauf gemacht und die Bauausführung regelmäßig überprüft, um die Beeinträchtigungen für den Verkehr so gering wie möglich zu halten.
Die Festlegung der Bauzeit erfolgt auf Basis der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). Dabei werden unter anderem die Jahreszeit, die Arbeitsbedingungen und besondere Herausforderungen berücksichtigt, um eine realistische und effiziente Bauzeit zu gewährleisten.
Baustellen benötigen nicht nur Platz für die eigentlichen Bauarbeiten, sondern auch für die Lagerung von Material und Maschinen sowie für die Sicherheit des Personals. Deshalb müssen häufig Verkehrsflächen und Parkplätze vorübergehend entfallen oder eingeschränkt werden. Diese Maßnahmen sind notwendig, um die Bauarbeiten effizient, sicher und in möglichst kurzer Zeit durchführen zu können. Ohne solche Einschränkungen würden sich Bauzeiten verlängern, die Kosten steigen oder die Arbeiten wären gar nicht möglich. Auch Parkplätze nehmen im Straßenraum viel Raum ein und müssen daher während der Bauzeit oft reduziert werden. Ziel ist es, die Beeinträchtigungen für alle Verkehrsteilnehmenden und Anwohnenden so gering wie möglich zu halten und die Bauarbeiten effizient und sicher umzusetzen.
Auch für Beschäftigte in der Baubranche gelten gesetzliche Arbeitszeiten. Um den Verkehr möglichst wenig zu beeinträchtigen, werden Bauarbeiten in Hamburg bei Bedarf auch nachts, an Wochenenden oder an Feiertagen durchgeführt – insbesondere bei Arbeiten, die den Verkehr stark einschränken, wie etwa bei Vollsperrungen, Kurzbaustellen oder beim Auf- und Abbau von Baustellen. Allerdings ist der Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm ein wichtiger Aspekt. Daher können Bauarbeiten nicht immer außerhalb der regulären Arbeitszeiten stattfinden, sondern werden sorgfältig abgewogen und nur dann außerhalb der üblichen Zeiten durchgeführt, wenn es unbedingt erforderlich ist.
Baumaßnahmen werden in Hamburg in der Regel frühzeitig geplant und angekündigt. Dennoch können unvorhergesehene Schäden auftreten, die eine akute Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellen – etwa durch Verkehrsunfälle, Anprallschäden an Bauwerken oder Wasserrohrbrüchen. In solchen Fällen sind kurzfristige Instandsetzungsarbeiten (Notmaßnahmen) erforderlich, bei denen die Verkehrsführung bedarfsgerecht angepasst werden muss. Dadurch kann es vorkommen, dass auch auf Umleitungsstrecken Baustellen eingerichtet werden. Die Baustellenkoordination der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende prüft in solchen Situationen das weitere Vorgehen und sorgt für eine möglichst reibungslose Abwicklung.
In Hamburg sind die städtischen Baulastträger für Bau, Betrieb und Unterhaltung der Infrastrukturanlagen und Verkehrswege verantwortlich. Dazu zählen unter anderem unterirdische Leitungen und Siele, Hauptverkehrs-, Bundesfern- und Bezirksstraßen, Tunnel, Brücken, Gewässerbauwerke sowie Anlagen des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs mit Bus und Bahn.
Neben den städtischen Baulastträgern gibt es auch private Baulastträger, beispielsweise für Gebäude oder Telefonleitungen. Auch diese privaten Akteure werden in die Koordinierung von Baumaßnahmen einbezogen, um einen reibungslosen Ablauf und die bestmögliche Abstimmung aller Bauvorhaben im Stadtgebiet zu gewährleisten.
Hier geht es zum Überblick über die Realisierungsträger in Hamburg.