Bei der Umsetzung einer Baumaßnahme sind je nach Einsatzbereich unterschiedliche Akteure involviert, die dafür verantwortlich sind, dass die Arbeiten umgesetzt werden. Alle Beteiligten müssen sich mit der verkehrlichen Baustellenkoordinierung abstimmen.
Wer sind die Realisierungsträger in Hamburg
Wenn unterirdische Leitungen (wie Trinkwasser, Abwasser, Strom, Gas, Fernwärme, Telefon & Glasfaser), Straßenoberflächen oder Brücken in absehbarer Zeit erneuerungsbedürftig sind, müssen die jeweiligen Betreiber diese Informationen an die zuständigen Koordinatorinnen und Koordinatoren melden. Für Hauptverkehrsstraßen ist dies die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) beziehungsweise der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG), für Bezirksstraßen die jeweiligen Bezirksämter, für das Hafengebiet die Hamburg Port Authority (HPA), für Autobahnen und unbebaute Bundesstraßen sowie einige städtische Tunnel die Autobahn GmbH des Bundes und für deren Großprojekte die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES). Bei Versorgungsleitungen sind Hamburg Wasser, Hamburger Energienetze (HNE) und die Hamburger Energiewerke (HEnW) verantwortlich. Auch größere Veranstaltungen mit Auswirkungen auf den Verkehr sowie Baumaßnahmen auf der Schiene (Deutsche Bahn, S-Bahn, Hochbahn) müssen gemeldet werden, da sie den Straßenverkehr beeinflussen können – etwa durch Schienenersatzverkehr oder verändertes Pendlerverhalten.
Eine Ausnahme bilden derzeit Telefon- und Glasfaserleitungen, da Telekommunikationsunternehmen durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) privilegiert sind und ihre Vorhaben nicht melden müssen, sofern sie überwiegend in Nebenflächen wie Geh- und Radwegen arbeiten.
Prozessablauf
Durch die frühzeitige Meldung aller geplanten Maßnahmen können die Koordinatorinnen und Koordinatoren Synergieeffekte erkennen und die Arbeiten idealerweise bündeln, sodass beispielsweise Leitungen und Straßen gleichzeitig erneuert werden. Zudem werden alle Maßnahmen hinsichtlich ihrer verkehrlichen Auswirkungen geprüft und Bauzeitfenster abgestimmt. Ziel der Koordination ist es nicht, notwendige Baustellen zu verhindern – sie sind essenziell für die Versorgungssicherheit und die Zukunftsfähigkeit Hamburgs –, sondern sie so zu steuern, dass der Verkehr möglichst wenig beeinträchtigt wird. Beispielsweise soll vermieden werden, dass auf einer Umleitungsstrecke gleichzeitig eine weitere Baustelle eingerichtet wird.
Wichtige Stakeholder
Die Koordination erfolgt im engen Austausch mit allen Beteiligten, um Lösungen zu finden, die verkehrlich vertretbar und zeitlich aufeinander abgestimmt sind. Dabei werden auch die Bedürfnisse anderer wichtiger Stakeholder wie Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Busunternehmen, Hamburger Verkehrsverbund (HVV), Hamburg Port Authority (HPA), Behörde für Umwelt, Klima Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA), Deutsche Bahn und Autobahn GmbH berücksichtigt. Besonders wichtig ist die Verbindlichkeit der gemeldeten Zeitfenster und der verkehrlichen Auswirkungen, da Verschiebungen einer Maßnahme Auswirkungen auf viele andere Projekte haben können und eine erneute Abstimmung erforderlich machen.
Das Ziel der verkehrlichen Baustellenkoordinierung ist eine ganzheitliche Abstimmung und Harmonisierung aller Maßnahmen – im Sinne der Stadt, des Klimas und eines möglichst reibungslosen Verkehrsflusses.