Sind Sie Vermieter oder Vermieterin von Wohnungen in Hamburg? Dann helfen Sie uns dabei, Menschen aus Notlagen in Wohnraum zu vermitteln! Wir unterstützen Sie mit Begleitung und Förderung.
Für rund 12.000 Hamburger Haushalte wird dringend Wohnraum gesucht! Familien, Paare und Single-Haushalte, die beispielsweise in zu klein oder zu teuer gewordenen Wohnungen oder in öffentlich-rechtlichen Unterkünften leben, deutsche Staatsbürger wie auch Geflüchtete mit gesichertem Aufenthalt, Menschen mit schwierigen sozialen Biografien, mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung gehören zu den sogenannten vordringlich Wohnungssuchenden. Diese Menschen benötigen angemessenem Wohnraum und Unterstützung bei der Wohnungssuche auf dem Hamburger Wohnungsmarkt. Daher verfügen sie über eine Dringlichkeitsbestätigung (Haushalte aus öffentlich-rechtlichen Unterkünften) oder einen Dringlichkeitsschein (alle weiteren Zielgruppen). Näheres zu dem Personenkreis der vordringlich Wohnungssuchenden finden Sie hier. Die Freie und Hansestadt Hamburg vermittelt diese Haushalte nach Möglichkeit in Wohnraum.
Ihre Wohnung könnte für einen dieser Haushalte ein neues Zuhause sein!
Gesucht werden Wohnungen möglichst mit Bruttokaltmieten innerhalb der Angemessenheitsgrenzen für Bedarfe für Unterkunft und Heizung. Diese Angemessenheitsgrenzen können um bis zu 30 % überschritten werden, wenn Sie an Menschen vermieten, die bislang in öffentlich-rechtlichen Wohnunterkünften leben. Siehe dazu: Welche Mieten werden für Leistungsberechtigte übernommen?
Aktuell wird insbesondere für Menschen aus öffentlich-rechtlichen Wohnunterkünften dringend Wohnraum benötigt. Viele geflüchtete Familien und Alleinstehende leben bereits seit einiger Zeit in Hamburg, haben ein dauerhaftes Bleiberecht, aber keine eigene Wohnung. Für diese und viele andere wohnungslose Haushalte suchen wir bezahlbaren Wohnraum. Weitere Informationen finden Sie auch hier.
Sie bieten Wohnraum, wir unterstützen Sie bei der Vermietung an vordringlich Wohnungssuchende!
Unser Angebot:
- Verfahrenslotsen
Unsere Verfahrenslotsen stehen Ihnen für alle Fragen hinsichtlich der Wohnraumvermietung an vordringlich Wohnungssuchende zur Verfügung, unabhängig von den im Folgenden dargestellten Zuständigkeiten. Die Verfahrenslotsen informieren über alle Themen der Wohnraumversorgung, Förder- und Absicherungsmöglichkeiten für Vermietende. Sie erreichen die Verfahrenslotsen wie folgt:
Funktionspostfach: vermietendegesucht@soziales.hamburg.de
- Finanzielle Förderung
Die Vermietung an vordringlich Wohnungssuchende wird mit Fördermitteln von der Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) unterstützt. Für eine unbefristete Vermietung an einen vordringlich wohnungssuchenden Haushalt wird ein Zuschuss von 15.000 Euro gezahlt. Alternativ kann auch ein laufender, monatlicher Zuschuss von 2 Euro pro qm oder eine langfristige Belegungsbindung von 20 Jahren mit einem einmaligen Zuschuss von 25.000 Euro gewählt werden.
Weitere Informationen und Anträge finden Sie hier.
Zur Ankaufförderung beraten Sie die IFB und die Bezirksämter (siehe unten).
Sollten Sie ein Neubauprojekt anstreben, können Sie ebenfalls Fördermittel der IFB und einen Sonderzuschuss für Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende in Anspruch nehmen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die IFB. Dort stehen Ihnen kompetente Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung.
- Finanzielle Absicherung durch das Gewährleistungspaket
Wenn Sie einen Wohnungsbestand von höchstens rund 100 Wohnungen haben und in Hamburg an einen Haushalt aus öffentlich-rechtlicher Unterkunft vermieten möchten, können Sie dafür ein Gewährleistungspaket in Anspruch nehmen.
Die Stadt übernimmt Gewährleistungen von bis zu 90 Euro/m² Wfl. für den Fall, dass der Mieter oder die Mieterin den Verpflichtungen zur Erhaltung der Mietsache nicht nachkommt und Ersatzleistungen vorzunehmen sind, die von der Mietkaution nicht gedeckt sind.
Hierzu beraten Sie die Verfahrenslotsen, aber auch die Fachstellen für Wohnungsnotfälle der Bezirksämter (siehe unten), denen die entsprechende Wohnung anzubieten ist.
- Unterstützung durch das Einzugs- und Begleitteam
Das Einzugs- und Begleitteam unterstützt vordringlich Wohnungssuchende und ihre Vermieter im Vermietungsprozess und im ersten Jahr nach Einzug des Haushaltes. Insbesondere Haushalte aus öffentlich-rechtlichen Unterkünften werden durch das Team begleitet.
Das Team berät Wohnungssuchende, begleitet sie ggf. beim Übergang aus der öffentlich-rechtlichen Unterkunft in eigenen Wohnraum und hilft, etwaige Konflikte zu schlichten. Auch Vermietern vordringlich Wohnungssuchender steht es als Ansprechpartner zur Verfügung. Es unterstützt schon bevor ein Mietverhältnis in Gefahr gerät.
- Angebot einer Zwischenvermietung durch F&W
Sie sind Vermieterin oder Vermieter mit einem Wohnungsbestand kleineren oder mittleren Umfangs und möchten eine Wohnung an einen zuvor wohnungslosen Haushalt vermieten, sorgen sich aber zu Beginn um mögliche Risiken? F&W Fördern und Wohnen AöR (F&W), ein Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg, mietet Ihre Wohnung für zwei Jahre an und vermietet sie weiter an einen Haushalt, aus einer öffentlich-rechtlichen Wohnunterkunft. Durch dieses Angebot haben beide Seiten die Möglichkeit, in einer abgesicherten Situation das Mietverhältnis zu erproben. Bei problemarmem Verlauf wird das Mietverhältnis nach zwei Jahren unbefristet und zu unveränderten Konditionen direkt mit dem wohnungslosen Haushalt fortgesetzt. F&W begleitet das Mietverhältnis während der Zwischenvermietungsphase durch sein Einzugs- und Begleitteam. Während der Zwischenvermietungsphase liegt das Risiko für Mietausfälle und Schäden an der Mietsache bei F&W. Ihr Wohnungsangebot senden Sie bitte an die Sozialbehörde, die die nächsten Schritte veranlasst: vermietendegesucht@soziales.hamburg.de.
- Vermittlung einer Kooperation mit einem sozialen Träger
Die Vermietung an bestimmte Zielgruppen mit Dringlichkeitsscheinen kann auch in Zusammenarbeit mit einem sozialen Träger erfolgen (alternativ zur Begleitung durch das Einzugs- und Begleitteam). Der Vorteil: Der soziale Träger kennt die Menschen, die er vermittelt, aus seiner Arbeit mit ihnen bereits und kann die Mietparteien unterstützen, damit das Mietverhältnis gelingt. Dies bietet sich beispielsweise an, wenn Sie sich vorstellen können, an Jungerwachsene aus Jugendhilfemaßnahmen, an Frauen aus Frauenhäusern oder an Haftentlassene zu vermieten. Einige Träger bieten Vermietern auch finanzielle Absicherungen oder treten für eine befristete Zeit als Hauptmieter in das Mietverhältnis ein. Die Zusammenarbeit mit einem Träger ist auch bei Inanspruchnahme der Ankaufförderung der IFB (siehe oben) möglich.
Sprechen Sie gerne die Wohnungsabteilungen der Bezirksämter an (siehe unten).
Interesse geweckt? Das können Sie tun:
Wenden Sie sich an die Verfahrenslotsen
Funktionspostfach: vermietendegesucht@soziales.hamburg.de
oder bieten Sie Ihre Wohnung direkt an bei:
- der Fachstelle für Wohnungsnotfälle des zuständigen Bezirksamtes, die Menschen aus öffentlich-rechtlicher Unterbringung, also Geflüchtete und Wohnungslose mit Dringlichkeitsbestätigung, vermittelt,
oder
- der Wohnungsabteilung des zuständigen Bezirksamtes, die Haushalte mit Dringlichkeitsscheinen vermittelt, also bspw. Menschen, die aufgrund sozialer Probleme, einer Behinderung, Krankheit oder ihres Alters besonderen Unterstützungsbedarf bei der Wohnungssuche haben, von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen, Jungerwachsene aus Jugendhilfemaßnahmen, Frauen aus Frauenhäusern und andere.
Diese Stellen beraten zur Vermietung an vordringlich Wohnungssuchende und können neben den Verfahrenslotsen auch Informationen zur Inanspruchnahme der vorgenannten Leistungen abgeben (wie oben angegeben). Zudem schlagen sie Ihnen potenzielle Mieterinnen und Mieter (mindestens drei Haushalte zur Auswahl) vor.
Die Entscheidung, mit welchem der vorgeschlagenen Haushalte Sie ein Mietverhältnis eingehen, liegt bei Ihnen.
Bitte halten Sie folgende Informationen bereit:
- Name / Firma und ggf. Rechtsform, Anschrift, Kontaktdaten und Ansprechperson;
- Angaben zur Liegenschaft und Wohnung (Belegenheit, Stockwerk, Größe der Wohnung, Anzahl der Zimmer, Vorhandensein eines Fahrstuhls), Grundriss und Fotos;
- Angabe über die Höhe und Zusammensetzung der Miete;
- Frühestmögliches Einzugsdatum.
Sofern Sie die Förderung der IFB beantragen möchten, auch Folgendes:
- Legitimationsnachweis als Verfügungsberechtigter der Wohnung;
- Nachweis des entsprechenden Grundbucheintrags (Benennung der Fundstelle reicht);
- Mietvertragsentwurf.
Die Kontaktdaten finden Sie im Folgenden:
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Caffamacherreihe 1 - 3, 20355 Hamburg
Fachstelle für Wohnungsnotfälle:
Telefon: 040 42854-2088
wohnungsnotfaelle@hamburg-mitte.hamburg.de
Wohnungsabteilung:
Telefon: 040 428 54-4550
wohnungsamt@hamburg-mitte.hamburg.de
Bezirksamt Altona
Fachstelle für Wohnungsnotfälle:
Alte Königstraße 29-39, 22767 Hamburg
Telefon: 040 42811-3917 / -3972
wohnungsnotfaelle@altona.hamburg.de
Wohnungsabteilung:
Jessenstraße 1 - 3, 22767 Hamburg
Telefon: 040 42811-1476
wohnberechtigungsscheine@altona.hamburg.de
Bezirksamt Eimsbüttel
Grindelberg 62 - 66, 20144 Hamburg
Fachstelle für Wohnungsnotfälle:
Telefon: 040 42801-1961
wohnungsnotfaelle@eimsbuettel.hamburg.de
Wohnungsabteilung:
Telefon: 040 42801-1977
wohnberechtigungsscheine@eimsbuettel.hamburg.de
Bezirksamt Hamburg-Nord
Kümmellstraße 6, 20249 Hamburg
Fachstelle für Wohnungsnotfälle:
Telefon: 040 428 04-5361 / - 5362
wohnungsnotfaelle@hamburg-nord.hamburg.de
Wohnungsabteilung:
Telefon: 040 428 04-2563
wohnraumversorgung@hamburg-nord.hamburg.de
Bezirksamt Wandsbek
Wandsbeker Allee 71 - 73, 22041 Hamburg
Fachstelle für Wohnungsnotfälle:
Telefon: 040 428 81-2772
wohnungssicherung@wandbek.hamburg.de
Wohnungsabteilung:
Telefon: 040 428 81-2473
wohnungsvergabe@wandsbek.hamburg.de
Bezirksamt Bergedorf
Weidenbaumsweg 21, 21029 Hamburg
Fachstelle für Wohnungsnotfälle:
Telefon: 040 42891-2335
wohnungsnotfaelle@bergedorf.hamburg.de
Wohnungsabteilung:
Telefon: 040 428 91-2335
wohnungsangelegenheiten@bergedorf.hamburg.de
Bezirksamt Harburg
Harburger Rathausforum 1, 21073 Hamburg
Fachstelle für Wohnungsnotfälle:
Telefon: 040 428 71-2628
wohnungsnotfaelle@harburg.hamburg.de
Wohnungsabteilung:
Telefon: 040 428 71-2164
wohnraumversorgung@harburg.hamburg.de
Weitere Informationen zu den Fachstellen für Wohnungsnotfälle finden Sie hier.