
Mit dem Hamburger Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat der Senat einen wichtigen Schritt hin zu einer Gesellschaft gemacht, in der es normal ist, verschieden zu sein.
Die UN-Behindertenrechtskonvention schafft keine gesonderten Rechte für Menschen mit Behinderungen. Die international anerkannten Menschenrechte galten auch bisher schon für alle Menschen, auch für Menschen mit Behinderungen.
Das Besondere ist, dass diese Rechte hier vor dem Hintergrund der Erfahrungen formuliert werden, die behinderte Menschen täglich weltweit machen.
Der Landesaktionsplan enthält dazu ein Bündel von insgesamt ca. 180 Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Arbeit und Beschäftigung, Selbstbestimmt leben, Bauen und Wohnen, Stadtentwicklung, Gesundheit, Frauen mit Behinderungen, Zugang zu Informationen und Bewusstseinsbildung.
Sämtliche Maßnahmen sind mit Zielen und Zeitangaben versehen und benennen konkret die Stellen, die für die Durchführung verantwortlich sind. So kann der jeweilige Stand der Umsetzung nachvollzogen und überprüft werden.
Umfang: 106 Seiten
Stand: Januar 2013
Bezug: Kostenlos, Bestelladresse siehe rechts.
Ergänzende Informationen (externe Links):
- Informationen zur UN-BRK auf www.gemeinsam-einfach-machen.de
- Erläuterung der UN-Konvention in Leichter Sprache durch das Deutsche Institut für Menschenrechte.
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