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Haftpflicht Absicherung im Schadensfall.

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Eigene Versicherung der Stadt für Pflegefamilien.

Absicherung im Schadensfall.

Pflegeeltern sind verantwortlich für die ihnen zur Betreuung überantworteten Pflegekinder. Sie haften unter Umständen im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht für Geschehnisse, die sich aus ihrer Tätigkeit als Pflegeeltern ergeben.*
Bitte zeigen Sie Ihrem eigenen Haftpflichtversicherer die Aufnahme des Pflegekindes an. In der Regel ist dieses bei Ihnen dann prämienfrei mitversichert.
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat ergänzend einen Haftpflichtversicherungsvertrag abgeschlossen, der Pflegekinder und Pflegeltern im Rahmen des Vertrages versichert.

Wer schuldhaft einer dritten Person einen Schaden zufügt, haftet nach dem BGB für diesen Schaden und ist zum Schadenersatz verpflichtet.

  • Kinder unter sieben Jahren sind nicht schuldfähig, das bedeutet (d. b.), dass diese niemals für einen Schaden ersatzpflichtig gemacht werden können.
  • Kinder unter vierzehn Jahren haften nach Einsicht in Ihr Tun, d. b., dass die Haftungsfrage nach Entwicklungsstand individuell zu prüfen ist.
  • Ab vierzehn Jahren kann in der Regel von einer vollen Haftung ausgegangen werden.
  • Kinder (Pflegekinder) mit Behinderungen können unter Umständen gesetzlich nicht haftpflichtig gemacht werden, sie gelten dann als nicht schuldfähig.**

Im Rahmen von Versicherungsverträgen können die Risiken Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit versichert werden. Vorsatz ist nicht versicherbar.***

*      BGB § 832

**    BGB §  828

***  BGB § 823

Versicherte Personen im Bereich Vollzeitpflege
Im Rahmen des abgeschlossenen Versicherungsvertrages  sind betreute Kinder in Pflege- und Erziehungsstellen- und bei Besuchspaten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, Pflegeeltern bei Verletzung der Aufsichtspflicht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen subsidiär versichert.

Versicherte Risiken im Bereich Vollzeitpflege
Die folgenden Risiken gelten im Rahmen des abgeschlossenen Versicherungsvertrages bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen versichert:

  • Gesetzliche Haftpflichtansprüche der Pflegekinder gegenüber den Pflegeeltern
  • Gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter gegenüber den Pflegekindern
  • Gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter gegenüber den Pflegeeltern aus Aufsichtspflichtverletzungen
  • Gesetzliche Haftpflichtansprüche der Pflegekinder untereinander
  • Gesetzliche Haftpflichtansprüche der Pflegeeltern gegenüber den Pflegekindern

Der Versicherungsschutz gilt nachrangig, d.h. ein eventuell anderweitig bestehender Versicherungsschutz (z.B. im Rahmen der Familienhaftpflichtversicherung der Pflegeeltern) geht immer voran.
Für den Bereich der Ansprüche der Pflegeeltern gegenüber den Pflegekindern ist  eine Selbstbeteiligung vereinbart.

Die Firma Heinrich Poppe GmbH regelt als Versicherungsmakler den technischen Ablauf zwischen dem Versicherungsnehmer (FH Hamburg), versicherten Personen und dem Versicherer. Sie steht auch für Rückfragen zum Versicherungsschutz, für die Durchführung von Seminarveranstaltungen und für den Prämienverkehr zur Verfügung.

Im Flyer unten hat die Koordinationsstelle für Pflegekinderdienste der Stadt Hamburg alle Infos zum Thema Haftpflicht kompakt zusammengefasst.

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