Verstöße gegen das Waffengesetz (Waffengesetz §§ 51bis 53) Beispielsweise erwerben, überlassen und führen von - verbotenen Waffen (z. B. Schlagringe, Totschläger, Butterflymesser, bestimmte Springmesser, Wurfsterne, Fallmesser, Faustmesser, Nun-Chaku)