
Im Vertragsnaturschutz werden Verträge mit Landwirten über eine extensive Nutzung ihrer Grünlandflächen geschlossen. Vertragsbedingungen sind z.B. keine oder eingeschränkte Düngung, keine maschinelle Bearbeitung zwischen April und Ende Juni, keine Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Erhalt der Gräben und des derzeitigen Wasserstandes sowie eine beschränkte Beweidungsdichte.

Bild: © Naturschutzamt
Mit dem Programm sollen die Lebensräume für Wiesenvögel sowie der Artenreichtum der Grünlandvegetation und der Gräben gefördert werden. Ein wesentlicher Nebeneffekt ist die Erhaltung typischer Elemente der Kulturlandschaft auch für die Erholungsnutzung. Im Rahmen eines 10-jährigen Wiesenvogelmonitorings konnte belegt werden, dass entgegen den Bestandsentwicklungen im sonstigen Grünland eine Bestandssicherung und -erweiterung für die Wiesenvögel auf den Vertragsflächen erzielt wurde.
Die Verträge beruhen stets auf freiwilliger Kooperation mit interessierten Landwirten. In der Regel haben die Verträge eine verbindliche Laufzeit von fünf Jahren. Der Landwirt erhält für die hinzunehmenden Bewirtschaftungsbeschränkungen eine Prämie. Insgesamt stehen in Hamburg etwa 1.400 ha unter Vertrag.
Ansprechpartnerinnen
Birgit Malzburg - Telefon 428 40 3575
birgit.malzburg@bukea.hamburg.de
Paula Höpfner - Telefon 428 40 2602
paula.hoepfner@bukea.hamburg.de