Das "Verzeichnis der erkannten Denkmäler" (gem. § 7a Hamburgisches Denkmalschutzgesetz) enthält den gesamten Bestand an Bau- und Kulturdenkmälern auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. Ihre Erhaltung liegt wegen ihrer geschichtlichen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Bedeutung oder zur Bewahrung charakteristischer Eigenheiten des Stadtbildes im öffentlichen Interesse. Zu einem Denkmal können neben seiner äußeren Gestalt auch eine erhaltenswerte historische Raumstruktur, Ausstattungselemente im Inneren oder eine künstlerisch gestaltete Gartenanlage gehören.
Im untenstehenden Verzeichnis aufgelistet sind sowohl die geschützten als auch die schutzwürdigen Denkmäler (alphabetisch nach Straßennamen geordnet).
Eventuelle Rückfragen zum Verzeichnis bitte an DANovellierung@kb.hamburg.de oder telefonisch hier.
Hinweis: Das Verzeichnis der erkannten Denkmäler besitzt nachrichtlichen Charakter und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Rechtlich verbindliche Auskünfte zur Denkmaleigenschaft eines Objekts erteilt das Denkmalschutzamt (Große Bleichen 30, 20354 Hamburg) auf schriftliche Anfrage.